MW Steuerberatung - Essen

Aktuelles aus unserem Steuerblog

Neue Arbeitshilfe zur Aufteilung Grundstückspreis

Das BMF hat seine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) aktualisiert. Arbeitshilfe und Anleitung haben somit den Stand vom Februar 2017. Hintergrund:  Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für AfA von Gebäuden ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen […]

Verschnaufpause: Neues zur Kassenführung!

Die OFD Karlsruhe hat am 31.10.2016 eine Information zum Thema „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“ veröffentlicht. Diese nimmt in wesentlichen Punkten Bezug auf die BFH-Rechtsprechung, etwa das sog. Apotheken(zwischen)urteil vom 16.12.2014 – X R 42/13 (BStBl 2015 II S. 519) und das sog. Zeitreihenurteil vom […]

Erbschaftsteuerfinanzamt interessiert sich auch für Geldvermögen im Ausland

Der BFH hat in seinem Urteil vom 16.11.2016 entschieden, dass ein inländisches Kreditinstitut verpflichtet ist, in die Anzeige der Vermögensverwalter nach § 33 Abs. 1 ErbStG an das Erbschaftsteuerfinanzamt auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer unselbständigen Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet […]

Vermieter müssen die Kosten für eine Einbauküche über 10 Jahre verteilen

Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht – als sog. Erhaltungsaufwand – sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt […]

Abzugsbeschränkung für Beiträge zur privaten KV ist verfassungsgemäß!

Das FG München hatte mit Urteil vom 16.12.2015 entschieden, dass die Abzugsbeschränkung bezogen auf die die Beiträge für Basisleistungen zur privaten Krankenversicherung übersteigenden Wahlleistungen auch insoweit zulässig ist, als diese Beiträge den hier maßgeblichen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt nicht überschreiten. Beraterhinweis: […]

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ausgaben für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse können auf Antrag um 20%, höchstens 510 Euro, die Steuer mindern, sofern sie unbar gezahlt wurden. Erstattungen von dritter Seite (z.B. von der Hausrat oder Haftpflichtversicherung oder einer Pflegeversicherung) müssen von den selbst getragenen Kosten […]

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