Partner und Empfehlungen

Know-How-Pool

Im Interesse optimaler Lösungen ziehen wir nach vorheriger Absprache mit Ihnen versierte und engagierte Dienstleister und Fachleute zur Abrundung unserer Beratungen hinzu. Sie können darauf vertrauen: Wir entscheiden nichts über Ihren Kopf hinweg! Dies gilt für Fachleute und versierte Dienstleister aus den Bereichen

  • Zivil- und Arbeitsrecht,
  • Gesellschafts- und Insolvenzrecht oder
  • Familien- und Erbrecht
  • Marketing u. a.

Vernünftiges Kosten- und Nutzenverhältnis

Für uns stehen dabei immer individuelle Problemlösungen und ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vordergrund unserer Partnerauswahl.

Beratungsprozess aus einer Hand

Sie können darauf vertrauen, dass wir jeden Problemlösungsprozess so lenken, dass es weder zu Kommunikationslücken zwischen den jeweiligen Partnern und Ihnen noch zu anderen Reibungsverlusten kommt.

Offene Kommunikation

Über jeden anstehenden Schritt werden Sie rechtzeitig und vollständig informiert, so dass Sie sich jederzeit einbringen können.

Wissen

Für die Wissensgenerierung greifen wir auf eine Vielzahl von Fachdatenbanken und Publikationen zurück, um für Sie auf dem Laufenden zu bleiben und kompetent beraten zu können.

Informationen

Sollten Sie also zu dem einen oder anderen Schwerpunktthema weiterführende Informationen wünschen, lassen Sie uns dies wissen, damit wir Ihnen geeignete Informationen bereitstellen können.

Beratungsqualität durch Zusatz-Qualifikation

Steuerberater können einen Fachberatertitel erlangen, der von der Steuerberaterkammer amtlich verliehen und ergänzend zur Berufsbezeichnung geführt wird, um eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete kenntlich zu machen. Fachberatertitel werden auf den Gebieten „Internationales Steuerrecht“ sowie „Zölle und Verbrauchsteuern“ verliehen, also im Bereich der originären Vorbehaltsaufgaben. Wichtig ist das Bestreben, dass Verbraucher sich wie bisher auf den hohen Qualitätsstandard verlassen können, den die Bezeichnung „Steuerberater“ garantiert. Die amtlich verliehenen Fachberatertitel gewährleisten, dass der Steuerberater im betreffenden Bereich überdurchschnittliche theoretische und praktische Kenntnisse besitzt.

Um einen Fachberatertitel zu erlangen, müssen Steuerberater einen 120 Stunden umfassenden Lehrgang besuchen, der mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren abgeschlossen wird. Außerdem müssen 30 praktische Fälle im jeweiligen Spezialgebiet bearbeitet werden sowie ggf. die besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in einem Fachgespräch bei der Steuerberaterkammer nachgewiesen werden. Die Steuerberater sind außerdem zu einer jährlichen Fortbildung verpflichtet, die der Steuerberaterkammer ebenfalls nachzuweisen ist. (→  http://www.stbk-duesseldorf.de)

Außerdem besteht die Möglichkeit in zwei mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeitsfeldern eine zusätzliche Fachberaterausbildung zu absolvieren, für deren Qualität das Fachberaterkonzept des Deutschen Steuerberaterverbandes, des Deutschen Steuerberaterinstituts und der Mitgliedsverbände bürgt.  Auch hier werden 120 Stunden umfassende Lehrgänge, Klausuren in allen Schwerpunktfächern, eine etwas geringere Anzahl an praktischen Fällen sowie die an sich obligatorischen Fortbildungen vorausgesetzt.(→ http://www.dstv.de).

Neben diesen sehr spezifischen Qualifizierungen sind Steuerberater gehalten, sich stets und ständig auf dem Laufenden zu halten. Neben dem Lesen der fast täglich aktualisierten Steuerrechtsprechung, absolvieren wir von MW Steuerberatung monatlich stattfindende Halb- oder auch Ganztagsseminare zur aktuellen Rechtsprechung oder auch zu ausgewählten Themen.

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