Steuerberatung & Gutachtenerstellung

Einmalige oder besondere Lebenssachverhalte erfordern eine individuelle Steuerberatung. Manchmal empfehlen wir auch das Einholen einer zweiten juristischen Meinung, eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt oder das Hinzuziehen anderer Fachleute. Je nach Dienstleistungstiefe erkennen wir während der laufenden Tätigkeit für Sie dringenden Steuerberatungsbedarf, in anderen Fällen beraten wir aufgrund einer konkreten Anfrage. In jedem Fall finden wir eine rechtsverbindliche Antwort.

Wir laden Sie herzlich ein!

Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, uns als Berater und Vertreter unserer Kanzlei kennen zu lernen und Ihre Vorstellung von der gewünschten steuerberatenden Dienstleistung zu erläutern.

Steuerberatung

Steuerrechtlicher Rat, Auskunft und Erstberatung

In Abgrenzung zum steuerlichen Rat erhalten unsere Mandanten mit einem steuerrechtlichen Gutachten die schriftliche Darstellung des zu beurteilenden Sachverhaltes, damit sie die Chancen und Risiken einer möglichen Gestaltung oder anstehenden Gesetzesänderung richtig verstehen. Wir recherchieren und setzen uns kritisch mit der herrschenden Meinung und aktuellen Rechtsprechung auseinander. Sie erhalten eine eigene Stellungnahme in verständlicher Sprache und mit ausführlicher Begründung der zu erwartenden Rechtsfolgen sowie wichtige Hinweise auf verbleibende Zweifel. Mit unserer Hilfe treffen Sie Ihre Entscheidung und können auf unsere Unterstützung bei deren Umsetzung zählen.

Geschäftsanbahnungsgespräch

Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, uns als Berater und Vertreter unserer Kanzlei kennen zu lernen und Ihre Vorstellung von der gewünschten steuerberatenden Dienstleistung zu erläutern. Gemeinsam klären wir in diesem Gespräch, ob wir der geeignete Partner für Ihre steuerlichen Belange sind und Ihnen ein passendes Angebot mit terminlichen Vorschlägen unterbreiten sollen oder ob Ihnen eine einmalige Beratung genügt.

Rat- und Auskunftserteilung in steuerlicher Hinsicht

Ein mündlicher oder schriftlicher Rat oder auch eine Auskunft steht üblicherweise nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit im Zusammenhang:

  • Unter einem mündlichen oder schriftlichen Rat versteht man im Steuerberatungsrecht eine steuerlich begründete Empfehlung, sich in einer abstrakten oder konkreten Sache in bestimmter Weise zu verhalten.
  • Bei einer Auskunft handelt es sich um eine allgemeine Information über Besteuerungstatbestände, aus der sich Steuerbelastungen oder Steuerentlastungen ergeben.
  • Vergütung für steuerlichen Rat und Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen; dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr (§ 21 Abs. 1 S. 3 StBVV).
  • Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt und nicht als reine Geschäftsanbahnung angesehen werden kann, ist das Honorar bei Verbrauchern begrenzt (§ 21 Abs. 1 S. 2 StBVV).

Die Vergütung fällt unabhängig davon an, ob es anschließend zu dem Abschluss eines Steuerberatervertrages kommt oder nicht. Sofern es im Anschluss an das Erstberatungsgespräch zu einer Beauftragung (z.B. für eine Selbstanzeige oder eine Tätigkeit im Steuerstrafverfahren) kommt, wird die Erstberatungsgebühr auf eine im Zusammenhang mit der Erstberatung stehende gebührenpflichtige Tätigkeit angerechnet.

Abraten von Berufung und Revision

Hierunter versteht man die Prüfung eines Sachverhaltes, mit der ein Steuerberater zuvor noch nicht befasst war, mit dem Ziel, die Erfolgsaussichten einer Berufung oder Revision einzuschätzen.

Rat- und Auskunftserteilung in steuerstraf- und bußgeldrechtlicher Hinsicht

Ob eine steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Angelegenheit einschlägig ist und was in welcher Dringlichkeit unternommen werden muss, klären wir mit Ihnen und ziehen u.U. noch einen Steuerstrafrechtler hinzu, der Sie prozessual vertritt. Je nach Art und Umfang der Angelegenheit bzw. des Einzelsachverhaltes werden wir ein individuelles Angebot für eine übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB) unterbreiten.
Verdienstausfallentschädigung vor bei Durchsuchung der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung: Wenn in unserer Kanzlei oder in der Wohnung des Beraters eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung stattfindet und dort Mandanten-Unterlagen beschlagnahmt werden, kann der Berater eine Verdienstausfallentschädigung in Höhe von max. 21 € pro Stunde (§ 23 Abs. 2 S. 1 NR. 1 JVEG) gegenüber der Stelle geltend machen, die für die Heranziehung des Steuerberaters verantwortlich ist.

Gemischte Beratungen im Bereich der vereinbaren Tätigkeiten

Häufig berühren Lebenssachverhalte nicht nur steuerrechtliche, sondern auch andere Rechtsgebiete oder betriebswirtschaftliche oder vermögensrechtliche Fragestellungen. Je nach Art und Umfang der Angelegenheit bzw. des Einzelsachverhaltes werden wir ein individuelles Angebot für eine übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB) unterbreiten.

Mandanteninformation

Eine aktive Informationspolitik trägt entscheidend dazu bei, die Zufriedenheit unserer Mandanten weiter zu steigern. Mit Hilfe unserer für Sie ausgewählten Mandanteninformationen halten wir Sie über wichtige Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht auf dem Laufenden.

Mandanten-Newsletter

Ob Unternehmer, Arbeitgeber / Arbeitnehmer, Kapitalanleger oder alle Steuerzahler betreffend: In den nach Interessengruppen gegliederten Informationen findet jeder die wichtigsten Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, leicht verständlich und in übersichtlicher Form. Dieses Angebot ist für Sie kostenlos und wir freuen uns, wenn Sie diese Informationen zum Anlass nehmen, einen persönlichen oder auch telefonischen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, in dem wir dann auf Ihre individuellen Fragen zu dem Thema eingehen.

Mandanten-Merkblätter

Darüber hinaus bieten wir Ihnen allgemein gehaltene Mandanten-Merkblätter zu steuerrechtlichen Themen gegen eine geringe Kostenbeteiligung an. Sowohl die immer wieder durch Gesetzgebung und Rechtsprechung im Wandel befindlichen Problemfelder als auch die aufgrund Ihrer Neuheit wichtigen Themen werden in den Mandanten-Merkblättern in übersichtlicher und verständlicher Weise beschrieben. Formulieren Sie gerne Ihre Fragen, während Sie die von uns für Sie ausgewählten Mandanten-Merkblätter durcharbeiten und vereinbaren Sie danach gerne einen persönlichen oder auch telefonischen Beratungstermin mit uns, in dem wir dann auf Ihre individuellen Fragen zu dem Thema eingehen.

Steuerrechtliche Gutachten

In Abgrenzung zur Erteilung eines steuerlichen Rates bzw. einer Auskunft, die beide auch mündlich oder fernmündlich erteilt werden können, gehen wir mit unseren schriftlichen Steuerrechts-Gutachten auf steuerrechtliche Fragestellungen in einer der Komplexität des Sachverhaltes angemessenen Art und Weise ein.

Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Vorgaben, erläutern die Sicht der Verwaltung hierzu und geben einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des in Frage stehenden steuerlichen Sachverhaltes. Sie erhalten eine eigene Ausarbeitung in verständlicher Sprache und mit eingehender Begründung. So können Sie die Rechtsfolgen sowie verbleibende Risiken für die Gestaltung eines Lebenssachverhaltes richtig einordnen.

Smart-Gutachten

Hierunter verstehen wir eine kurze schriftliche Einschätzung, wie ein konkreter Lebenssachverhalt, steuerrechtlich zu beurteilen ist.

Kurz-Gutachten

In einem Kurz-Gutachten beschreiben wir darüber hinaus in übersichtlicher Weise die aktuelle Rechtslage und formulieren unsere Handlungsempfehlung, sollten die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung von der Verwaltungsauffassung abweichen.

Steuerrechts-Gutachten

Mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Steuerrechts-Gutachtens mit eingehender Begründung legen wir in ausführlicher und sachverständiger Weise die Rechtslage zu einer steuerrechtlichen Fragestellung dar. Das Steuerrechts-Gutachten dient z.B. der Begründung im Rahmen eines Antrages auf Erteilung einer Anrufungsauskunft (§ 42e EStG), auf verbindliche Auskunft (§ 89 AO), eines Rechtsbehelfs- oder Gerichtsverfahrens.

Einholung einer Expertenmeinung

Nach ausführlicher, schriftlicher Darstellung des in Frage stehenden Lebenssachverhaltes sowie nach Vorlage aller zur Beurteilung des Sachverhaltes erforderlichen Unterlagen und Auskünfte definieren wir gerne auch die konkrete Fragestellung, zu der wir eine weitere Expertenmeinung für Sie einholen. Hierzu erhalten Sie ein individuelles Angebot unter Angabe der voraussichtlichen Bearbeitungszeit. Die Kosten des Gutachtens sind abhängig von Umfang und Komplexität des Falles und werden Ihnen vorab als Festpreis mitgeteilt.

Sonstige Gutachten im Bereich der vereinbaren Tätigkeiten

Mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung gehen wir in ausführlicher und sachverständiger Weise auf einen in Frage stehenden betriebswirtschaftlichen oder vermögensrechtlichen Sachverhalt ein. Sollte ein gerichtsverwertbares Wertgutachten erforderlich sein, stellen wir für Sie alle zur Beurteilung des Wirtschaftsgutes erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Weiterleitung an den Wertgutachter oder Sachverständigen zusammen; hierzu erhalten Sie ein individuelles Angebot unter Angabe der voraussichtlichen Bearbeitungszeit. Die Kosten des Gutachtens sind abhängig von Umfang und Komplexität des Falles und werden Ihnen vorab als Festpreis mitgeteilt.

Steuererklärung und Vermögen

Wir entlasten unsere Mandanten nicht nur bei ihren unternehmerischen Aufgaben, sondern bieten auch die komplette Abwicklung ihrer betrieblichen und privaten Steuererklärung an – korrekt, serviceorientiert und rechtsicher.

Neben der reinen Deklarationstätigkeit informieren wir über Steuersparpotentiale und geben konkrete Hinweise für einen etwaigen Handlungsbedarf. Die Anfertigung komplexer Steuererklärungen mit In- und Auslandsbezug erledigen wir ebenso wie die individuelle steuerliche Beratung zur (legalen) Steuervermeidung.

Darüber hinaus können die Wechselfälle des Lebens, wie Geburt, Krankheit oder Tod, Eheschließung oder Trennung, aber auch altersbedingte Veränderungen von persönlichen Wünschen und Bedürfnissen dazu führen, dass einmalige oder besondere Deklarationsarbeiten zusätzlich erledigt werden müssen.

Unsere Mandanten können von uns eine individuelle Lebensphasen-Beratung zum Vermögensaufbau, zur Zusammensetzung von Vermögenswerten und bei der Vorbereitung der Generationenfolge u.ä. erwarten.

Leistungsumfang private Steuererklärung

Der Leistungsumfang orientiert sich in erster Linie an den gesetzlichen Vorgaben, die für jeden Steuerpflichtigen grundsätzlich jedes Jahr erneut zu hinterfragen sind, der gesetzliche Rahmen bietet sozusagen die unterste Grenze unserer Dienstleistung. Sie orientiert sich in zweiter Linie an der Erwartungshaltung unserer Mandanten, daher ergibt sich auch hier eine mögliche Dreiteilung unseres Angebotes.

Die Basis-Lösung dient in erster Linie der Erfüllung der Steuererklärungspflicht von natürlichen Personen und der Wahrung ihres Rechts auf Durchführung einer korrekten Veranlagung, u.U. auf Antrag (Arbeitnehmer- oder Rentnerbesteuerung). Aufklärung und Beratung erfolgt hinsichtlich einer etwaigen Steuererklärungspflicht, der optimalen Veranlagungsform oder Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Unser Auftrag beginnt grundsätzlich mit der Prüfung Ihrer persönlichen Steuerpflicht und endet mit der kommentierten Übersendung des von uns in Empfang genommenen Steuerbescheides. Diesen haben wir vorab zur Fristüberwachung dokumentiert und auf inhaltliche und materielle Richtigkeit überprüft. Sollte der Steuerbescheid nur geringfügig von der eingereichten Steuererklärung abweichen oder im Erläuterungsteil Rückfragen durch die Finanzverwaltung aufgeworfen sein, werden wir diese Fragen beantworten und/oder mit einem schlichten Änderungsantrag die Korrektur des Bescheides beantragen. Sind die Abweichungen zu unserer Steuerprognose relevant, informieren wir Sie über den zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand sowie die Erfolgsaussichten sachlich gebotener Rechtsmittel und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.

Die Komfort-Lösung umfasst neben der reinen Deklarationstätigkeit auch die Information und Aufklärung über Steuersparpotentiale und konkrete Hinweise auf einen etwaigen Handlungsbedarf. Die Anfertigung komplexer Steuererklärungen mit In- und Auslandsbezug erledigen wir ebenso wie die individuelle steuerliche Beratung zur (legalen) Steuervermeidung.

Vor Erstellung Ihrer Steuererklärung, überprüfen wir für Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, Belege und Unterlagen, damit diesbezügliche Rückfragen vom Finanzamt nicht zu unnötigen Verzögerungen im Veranlagungsprozess führen. Außerdem unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung geeigneter Anlagen zur Einreichung beim Finanzamt.

Die erprobte Bündelung von Wissen und Erfahrung sorgt für die Vermeidung von Stress im Umgang mit den Behörden und also für die erfolgversprechende Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen.
Unsere vorausschauende Beratung weist sie rechtzeitig auf für Sie relevante Gesetzesänderungen oder Gesetzesvorhaben hin, die eine aktive Handlung oder Entscheidung von Ihrer Seiter erforderlich machen. Gfs. können zusätzliche Leistungsumfänge hinzugebucht werden (z.B. Auflistungen von Krankheits- oder Werbungskosten, Scannen von Papierbelegen etc.)

Die Premium-Lösung befasst sich neben der regelmäßig wiederkehrenden Deklarationstätigkeit auch mit Wechselfällen des Lebens, wie Geburt, Krankheit oder Tod, Eheschließung oder Trennung, aber auch altersbedingten Veränderungen von persönlichen Wünschen und Bedürfnissen, die dazu führen, dass einmalige oder besondere Deklarationsarbeiten zusätzlich erledigt werden müssen. Sie dürfen bei uns eine individuelle Lebensphasen-Beratung zum Vermögensaufbau, zur Zusammensetzung von Vermögenswerten und bei der Vorbereitung zur Generationenfolge u.ä. erwarten.

Leistungsumfang Ermittlung der Überschusseinkünfte

In Deutschland unterliegen sieben verschiedene Einkunftsarten der Einkommensbesteuerung, die nach unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben ermittelt werden müssen und sämtlich bei natürlichen Personen zum Tragen kommen können.

Ermittlung der Gewinneinkünfte

Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit und Land- und Forstwirtschaft wird der zu versteuernde Gewinn durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt. Im Basismodul werden natürliche Personen mit Nebengewerbe angesprochen, deren Betriebseinnahmen unter 17.500°€ liegen und die als umsatzsteuerliche Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten. Es reichen zeitnah erstellte Aufzeichnungen durch den Steuerpflichtigen, die als Grundlage der Überschussermittlung chronologisch, klar, vollständig erfasst und richtig addiert sein müssen und eine ordentliche Ablage aller zugehörigen Belege.

Ermittlung der Überschusseinkünfte

Im Basismodul steht die Ermittlung der Überschusseinkunftsarten aus nicht selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung & Verpachtung und sonstigen Einkünften im Vordergrund sowie das Ausfüllen der zugehörigen Anlagen und erforderlichen Anträge. Die Werte stehen entweder durch Ab- oder Einlesen von bereits elektronisch übermittelten Daten oder aufgrund der klaren, vollständigen und chronologischen Auflistung und richtigen Addition durch den Steuerpflichtigen zur Verfügung. Ein erforderlicher Mehraufwand für die Aufbereitung der eingereichten Grundaufzeichnungen des Steuerpflichtigen für die Überschussermittlung wird gesondert in Rechnung gestellt.

Steuerberater-Komfort für Gewerbetreibende und Selbständige

Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit wird der zu versteuernde Gewinn entweder durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt.
Mit den Komfort-Lösungen werden natürliche Personen mit einer gewerblichen oder selbständigen Haupttätigkeit angesprochen, deren Betriebseinnahmen deutlich über 17.500°€ liegen, deren Unternehmen nach Art und Umfang aber noch keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern.

Der Steuerpflichtige ist nur verpflichtet, die steuergesetzlich geforderten Aufzeichnungen als Grundlage seiner Überschussermittlung chronologisch, klar und vollständig zu erfassen, richtig zu addieren und eine ordentliche Ablage aller zugehörigen Belege regelmäßig zu pflegen.

Anzahl und Unterschiedlichkeit aller Geschäftsvorfälle sowie die gesetzlichen Aufzeichnungsanforderungen können eine freiwillige Buchführung erforderlich machen; diese bildet neben den obligatorischen Grundaufzeichnungen des Steuerpflichtigen die Grundlage für alle weiteren Auswertungen.

Steuerberater-Komfort für Nichtselbständige

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird der zu versteuernde Gewinn durch Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Wir möchten natürliche Personen mit umfangreichen und aufwendig zu ermittelnden Werbungskosten ansprechen. Die steuergesetzlich geforderten Aufzeichnungen werden vom Steuerpflichtigen als Grundlage seiner Überschussermittlung chronologisch, klar, vollständig erfasst, richtig addiert und eine ordentliche Ablage aller zugehörigen Belege regelmäßig gepflegt. Sollte die Anzahl und Unterschiedlichkeit der Ausgaben die Erstellung weiterer Unterlagen zur Einreichung beim Finanzamt erforderlich machen, unterstützen wir Sie hierbei gerne.

Steuerberater-Komfort für Kapitalanleger

Private Kapitalerträge unterliegen seit dem 01.01.2009 der Einkommensteuer in Form der Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gfs. Kirchensteuer. Damit ist die Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten und die Angabe der Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung entfällt.

Allerdings gibt es Gründe, die die Abgabe der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung auch ab 2009 erforderlich machen. Es handelt sich um Wahlmöglichkeiten, weil der Steuerpflichtige für ihn günstigere Tatbestände der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt haben möchte (Wahlangaben). Teilweise ist der Steuerpflichtige aber auch verpflichtet, die Kapitalerträge zu erklären, weil für sie die Abgeltungswirkung gesetzlich ausgeschlossen ist oder weil die Besteuerungsgrundlagen für andere Besteuerungsmerkmale zu ermitteln sind (Pflichtangaben).

Im Komfortmodul werden insbesondere natürliche Personen angesprochen, die über eine Vielzahl inländischer und ausländischer Kapitalanlagen im Privatvermögen verfügen und Ihr Vermögen fachkundig verwalten lassen möchten. Im Vordergrund steht hier die Gegenüberstellung aller Erträge und
Kosten zur Überwachung der Kapital- bzw. Vermögensentwicklung.

Wir erklären Ihnen gerne die steuerlichen Auswirkungen einer Anlageentscheidung bei in- und ausländischen Papieren, wir überwachen die Einhaltung von Verträgen oder bereiten mit Ihnen den Besuch einer Gesellschafter- und/oder Hauptversammlungen vor.

Komfortmodul für Immobilienbesitzer

Im Komfortmodul werden natürliche Personen mit Beratungsbedarf rund um das Thema Immobilien angesprochen. Dabei steht die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der ordentlichen Verwaltung und Entwicklung einer Immobilie im Vordergrund unseres Leistungsangebotes.

Die Nutzung der Immobilie durch Vermietung und Verpachtung wirft andere Fragen auf als die Nutzung einer Immobilie als reiner Vermögensgegenstand. Eine eigengenutzte Immoblie führt zu anderem Beratungsbedarf als ein fremdgenutztes Objekt.

Bei der Anschaffung oder Veräußerung einer Immbilie, der richtigen Finanzierung, bei Fragen einer anstehenden Umfinanzierung oder der Darlehensvergabe durch Angehörige, bei Anschaffung oder (anschaffungsnaher) Herstellung, bei werterhöhenden Um- oder Ausbauten oder bei werterhaltenden Renovierungsmaßnahmen, bei der Vermietung an Angehörige – immer stehen steuerliche Fragen im Raum, die wir gerne im Vorfeld beantworten. Wenn Ihnen die Immobilie nicht alleine gehört, sind die persönlichen, vertraglichen und rechtlichen Beziehungen zueinander von nicht untergeordneter Bedeutung.

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird der zu versteuernde Gewinn ebenfalls durch Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Wenn die Immoblie mehreren Personen oder einer Erbengemeinschaft gehört, werden die Einkünfte für jedes Objekt ermittelt und den einzelnen Eingentümern nach ihren Eigentumsanteilen gesondert zugerechnet.

Die steuergesetzlich geforderten Aufzeichnungen werden vom Verwalter der Immobilie, das kann auch der Steuerpflichtige sein, als Grundlage seiner Überschussermittlung chronologisch, klar, vollständig erfasst, richtig addiert und eine ordentliche Ablage aller zugehörigen Belege regelmäßig eingepflegt.

Sollte die Anzahl und Unterschiedlichkeit der Ausgaben die Erstellung weiterer Unterlagen zur Einreichung beim Finanzamt erforderlich machen, unterstützen wir Sie hierbei gerne, im Zweifel mit der Erledigung einer (freiwilligen) Hausbuchführung.

Beratung im Zusammenhang mit sonstigen Einkünften

Die verschiedenen Rentenarten gehören als sogenannte Alterseinkünfte zu den sonstigen Einkünften, aber auch Vergütungen für eine Aufsichtsrats- oder Übungsleitertätigkeit, Sitzungsgelder, Gewinne aus der (einmaligen) Veräußerung von Grundstücken, besonderen Gegenständen, Rechten oder Wertpapieren unterliegen als sonstige Einkünfte der Besteuerung.

Einmalige oder besondere Deklarationsaufgaben

Neben der regelmäßig wiederkehrenden Deklarationstätigkeit können Geburt, Krankheit oder Tod, Eheschließung oder Trennung, aber auch altersbedingte Veränderungen von persönlichen Wünschen und Bedürfnissen dazu führen, dass einmalige oder besondere Deklartationsarbeiten erledigt werden müssen.

Es empfiehlt sich, Vermögensübersichten, Verträge und Vollmachten anzufertigen sowie die Aktualisierung dieser Regelungen regelmäßig überprüfen zu lassen.