Vermögenssorge & Unternehmensnachfolge

Die private Vermögenssorge beschreibt in Abgrenzung zu der unternehmerischen Nachfolgeplanung den Vermögensaufbau, die Mehrung sowie den Erhalt erworbener Vermögenswerte. Sie schützt die Werte vor Schädigung und Verlust und trägt dazu bei, dass sie auf die nächste Generation übertragen werden können. Der Begriff „Vermögenssorge“ wird außerdem im Bereich des Familienrechts und zum anderen im Bereich des Betreuungsrechts verwendet.

Wir laden Sie herzlich ein!

Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, uns als Berater und Vertreter unserer Kanzlei kennen zu lernen und Ihre Vorstellung von der gewünschten steuerberatenden Dienstleistung zu erläutern.

Ziel und Zweck einer Vermögenssorge

In unruhigen Zeiten wie dem Strukturwandel nimmt die Sorge um den Erhalt einmal erworbenen Vermögens einen besonderen Stellenwert ein. Die Vermögenssorge verstehen wir daher als eine unserer wichtigsten Aufgaben als Steuerberater, mögliche Risiken zu analysieren, mit dem Mandanten zu besprechen und abhängig von der Dringlichkeit geeignete und steuerlich optimierte Lösungswege zu suchen.

Vermögenssorge in Familien

Vermögenserhalt in der Familie setzt zunächst einmal ein in der Familie vorhandenes Bewusstsein für ein gemeinsames Ziel der Vermögensbildung sowie die Sicherung des übernommenen Vermögens über Generationen hinweg voraus. Im weitesten Sinne ist es ein Thema der Unternehmensnachfolge und im engeren eines der Familienstrategie (s.u.).

Vermögensentwicklung im Unternehmen

Die Vermögensentwicklung im Unternehmen lässt sich durch Vergleich der jährlichen Vermögensübersichten – nichts anderes stellt ja im Grunde ein Jahresabschluss dar – beobachten. Die Beratung eines Steuerberaters in diesem Zusammenhang dient also dem Vermögensaufbau und dem Vermögenserhalt und erfolgt im Rahmen der Jahresabschluss- und Planungsgespräche oder aus konkretem Anlass. Als Messgröße der Vermögensentwicklung dient auch der Unternehmenswert.

Vermögenssorge als Strategie- und Planungsaufgabe

Vermögenswerte können sich aus in- oder ausländischen Unternehmensanteilen, Kapital- und Immobilienbesitz oder auch aus Rechten und anderen Gegenständen (z.B. Kunstwerke, Waffen, Schmuck u.a.) zusammensetzen, die Verwaltung kann zentral oder dezentral erfolgen und das Vermögen kann einer Person oder einer Personengruppe gehören. Die Vermögenswerte können während eines Erwerbslebens zusammengetragen oder aber über Generationen hinweg angesammelt worden sein.

Ein planerisches Vorgehen setzt wie im unternehmerischen Kontext das erreichen wollen von Zielen voraus und diese Ziele können im Laufe des Lebens in Abhängigkeit von Alter und Lebensumständen veränderlich sein. Daher ist es sinnvoll, von Zeit zu Zeit das eigene Ziel- und Wertesystem zu hinterfragen und bei Bedarf zu verändern. Außerdem sollte ein Vermögensverzeichnis frühzeitig angelegt und über die Jahre hinweg gepflegt und aktualisiert werden.