Lohnabrechnung & Personalverwaltung

Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Personalverwaltung von der Stellenausschreibung über die laufende Lohnabrechnung bis hin zur Aussteuerung bei Ausscheiden eines Mitarbeiters. Wir pflegen Ihre Verträge, aktualisieren Ihre Organigramme, rechnen pünktlich, vollständig und korrekt für Sie ab und überführen die Werte in Ihre Finanzbuchhaltung.

Wir laden Sie herzlich ein!

Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, uns als Berater und Vertreter unserer Kanzlei kennen zu lernen und Ihre Vorstellung von der gewünschten steuerberatenden Dienstleistung zu erläutern.

Lohn- und Gehaltsbuchführung

Sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung dienen der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Aufzeichnungspflichten für den Lohnsteuerabzug sowie der ordnungsgemäßen Ermittlung und Erfassung der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge Ihrer Arbeitnehmer.

Einrichtung der Lohnbuchführung

Zunächst werden die Firmenstammdaten, Lohnarten, Krankenkassen, Umlagesätze etc. für ein Unternehmen bestimmt und erfasst, als dann die für die Einrichtung der eigentlichen Lohnkonten erforderlichen Arbeitnehmerstammdaten.

Erledigung der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Sobald sämtliche Stammdaten eingepflegt sind, nehmen wir die laufende Lohnabrechnung jeweils zwischen dem 15. und 20. des laufenden Monats vor. Alle Änderungen der Stamm- oder Bewegungsdaten, die zum 15. in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen, können im laufenden Monat berücksichtigt werden; alle weiteren kostenneutral im Folgemonat. Sollte eine Korrektur im laufenden Monat nach erfolgter Abrechnung oder zum Jahreswechsel unbedingt erforderlich sein, können wir natürlich gerne vom Standardablauf abweichen. Ein Mehraufwand würden wir dann zusammen mit etwaigen anderen Sonderleistungen gesondert in Rechnung stellen.

Sonstige Tätigkeiten und Hilfeleistungen

Hierunter fallen alle Tätigkeiten, die neben der eigentlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung anfallen und aufgrund anderer, häufig sozialver-sicherungsrechtlicher Anforderungen oder arbeitsrechtlicher Vorgaben erforderlich sind.

Beratung und Anregung

Als Steuerberater beraten wir in allen lohnsteuerrechtlichen Belangen und beantworten gerne die im Bereich der Sozialversicherungspflicht, die sich im Zusammenhang mit einer korrekten Ermittlung und Erfassung der sozialversicherungsrechtlichen Beträge ergeben.

Beratung im Bereich der Tax Compliance

Im Bereich Personal soll an dieser Stelle nur auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, dass in jedem noch so kleinen Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, wenigstens ein Minimalstandard für die Einhaltung der lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sowie der zivil- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten ist. Wir werden diesen Mindeststandard für Sie formulieren und unterstützen Sie gerne bei dessen Einhaltung.

Beratung im Bereich des Vertragswesens

Damit Arbeitsverträge mit Ihren Mitarbeitern nicht nur aus steuerlicher, sondern insbesondere auch aus zivilrechtlicher Sicht einwandfrei formuliert sind, ziehen wir für Sie entsprechende Fachleute hinzu. Denn nicht nur bei der Beschäftigung von (minderjährigen) Angehörigen sind neben arbeits- und/oder tarifrechtlichen Vorschriften auch familienrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen.

Personalverwaltung

Arbeitsverhältnisse haben eine vielfältige Natur. Neben steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Vorgaben sind arbeits- und tarifrechtliche Besonderheiten sowie umfangeiche Meldepflichten zu beachten, über die wir Sie aufklären. Außerdem vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen über die jeweiligen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und seiner Arbeitnehmer. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es von Bedeutung, keine Fehler bei der Personalauswahl zu treffen. Sind Sie einmal mit Ihrem Personal zufrieden, lohnt es über mögliche leistungsorientierte Anreiz- und Entlohnungssysteme, Personalentwicklungs- und Personalbindungssysteme nachzudenken.

Es empfiehlt sich schon in kleinen Einheiten, über die Auswahl, Einstellung und Entwicklung von Personal sehr genau nachzudenken. Fehlentscheidung im Bereich Personal können sehr teuer sein und haben häufig eine unangenehme Außenwirkung, da der Kunde gerade hier jede Veränderung im Unternehmen mit großem Interesse verfolgt.

Ausgehend von den betrieblichen Erfordernissen erstellen wir für Sie geeignete Organigramme, formulieren passende Stellenbeschreibungen und suchen entwicklungsfähiges Personal. Neben der Vertrags- und Stammdatenpflege, übernehmen wir nach Abstimmung mit Ihren betrieblichen Belangen die Personalverwaltung.