Rechnung
Wer ist berechtigt eine Rechnung auszustellen?
Wer darf eine Rechnung ausstellen, die den Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt? Diese Frage beantworten wir in Teil 5 unserer Reihe „Rechnung & Vorsteuerabzug“
Wie funktioniert eigentlich die Differenzbesteuerung?
Die „Differenzbesteuerung“ nach § 25a UStG ist eine umsatzsteuerrechtliche Sonderregelung. Sie ist für den Handel von – in der Regel – gebrauchten Gegenständen gedacht, die von Privatpersonen angekauft und wieder an Privatpersonen veräußert werden sollen. Die Sonderregelung kann unter Umständen auch auf Neuware angewendet werden. Was bei der Differenzbesteuerung zu beachten ist und wie sie funktioniert, erkläre ich dir in diesem Beitrag.
Handwerker-Rechnung: Was muss drinstehen?
Im 4. Teil unserer Beitragsreihe „Rechnung & Vorsteuerabzug“ erfährst du, welche Informationen du in einer Handwerker-Rechnung aufnehmen musst.
Welche 11 Besonderheiten musst du bei der Ausstellung von Rechnungen für den Vorsteuerabzug beachten?
Eine Rechnung, die du deinem Kunden stellst, ist nicht nur für deine Unterlagen wichtig, sondern sie ermöglicht auch deinem Kunden den Vorsteuerabzug. Voraussetzung hierfür ist eine Rechnung, die alle Pflichtangaben erhält. Denn dein Kunde kann die ihm von dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer nur dann abziehen, wenn bestimmte inhaltliche und formale Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Beitrag informieren wir dich über Besonderheiten bei der Ausstellung von Rechnungen.
Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?
Eine Rechnung, die du deinem Kunden stellst, ist nicht nur für deine Unterlagen wichtig, sondern sie ermöglicht auch deinem Kunden den Vorsteuerabzug. Voraussetzung hierfür ist eine Rechnung, die alle Pflichtangaben erhält. Denn dein Kunde kann die ihm von dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer nur dann abziehen, wenn bestimmte inhaltliche und formale Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Bedeutung hat die Rechnung für den Vorsteuerabzug?
Eine Rechnung, die du deinem Kunden stellst, ist nicht nur für deine Unterlagen wichtig, sondern sie ermöglicht auch deinem Kunden den Vorsteuerabzug. Voraussetzung hierfür ist eine Rechnung, die alle Pflichtangaben erhält. Denn dein Kunde kann die ihm von dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer nur dann abziehen, wenn bestimmte inhaltliche und formale Voraussetzungen erfüllt sind.