MW Steuerberatung - Essen

Abschreibung

Abschreibung (englisch Depreciation) ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen. Er beschreibt die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen, die bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens eintreten. Den Gegensatz hierzu bildet die (Wert-)Zuschreibung, die vorgenommen wird, wenn sich der Wert von Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens erhöht. Man unterscheidet verschiedene Abschreibungsmethoden. Für welche Methode man sich entscheidet, hängt vom jeweiligen Zweck ab, den das Rechnungswesen im Unternehmen erfüllen soll. So kann die Wahl der der Abschreibungsmethode Einfluss auf die Höhe des darzustellenden Betriebsergebnisses haben.

Vermietung und Verpachtung: Einbauküche nicht sofort abzugsfähig

Das BMF hat zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung Stellung genommen. Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass die Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt grundsätzlich […]

Aufteilung der Gesamtanschaffungskosten erfolgt nach Verkehrswerten

Bei Anschaffung eines bebauten Grundstücks ist die Aufteilung der Gesamtanschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude anhand der durch ein Gutachten im Sachwertverfahren ermittelten (nicht marktangepassten) Verkehrswerte vorzunehmen. Sachverhalt: Die Klägerin ist Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in exponierter Lage. […]

Neue Arbeitshilfe zur Aufteilung Grundstückspreis

Das BMF hat seine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) aktualisiert. Arbeitshilfe und Anleitung haben somit den Stand vom Februar 2017. Hintergrund:  Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für AfA von Gebäuden ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen […]

Vermieter müssen die Kosten für eine Einbauküche über 10 Jahre verteilen

Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht – als sog. Erhaltungsaufwand – sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt […]