Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ausgaben für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse können auf Antrag um 20%, höchstens 510 Euro, die Steuer mindern, sofern sie unbar gezahlt wurden. Erstattungen von dritter Seite (z.B. von der Hausrat oder Haftpflichtversicherung oder einer Pflegeversicherung) müssen von den selbst getragenen Kosten abgezogen werden.

Als Nachweis eignet sich die Kopie des Vertrages bzw. der Rechnung und die Kopie des Kontoauszuges bzw. der von der Bank abgestempelte Überweisungsträger bzw. die Gutschriftsanzeige der Versicherung.

Beraterhinweis: Fordern Sie unser Merkblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen an, hier finden Sie viele wertvolle Tipps, was Sie berücksichtigen dürfen und was nciht. Und denken Sie bitte daran: NICHTS bar bezahlen und jede Rechnung aufheben!