MW Steuerberatung - Essen

Auslandsvermögen

Erbschaftsteuerfinanzamt interessiert sich auch für Geldvermögen im Ausland

Der BFH hat in seinem Urteil vom 16.11.2016 entschieden, dass ein inländisches Kreditinstitut verpflichtet ist, in die Anzeige der Vermögensverwalter nach § 33 Abs. 1 ErbStG an das Erbschaftsteuerfinanzamt auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer unselbständigen Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet […]