Was versteht man unter „Sonderausgaben“?
Sonderausgaben sind Aufwendungen der privaten Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.
Es können in Betracht kommen:
- Vorsorgeaufwendungen
- Gezahlte Kirchensteuern
- Kinderbetreuungskosten
- Berufsausbildungskosten
- Schulgeld
- Unterhaltsleistungen
- Versorgungsleistungen
- Ausgleichsleistungen
- Spenden und Mitgliedsbeiträge
Im Laufe der Zeit werden wir zu diesen Themen immer wieder Tipps, Beiträge sowie Urteile und entsprechende Handlungsempfehlungen aussprechen, damit Sie erkennen, welche Kosten steuerlich abzugsfähig sind und welche Nachweise Sie hierfür sammeln sollen.