Grundsteuerreform 2022-2025
Die Grundsteuer wird zum 1. Januar 2025 grundlegend reformiert.
Obwohl die Formel für die Berechnung der Grundsteuerwerte mit Grundstückswert x Steuermesszahl x Hebesatz gleichbleibt, führen die mit dem Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG eingeführten neuen Bewertungsmodelle zu einer flächendeckenden Neubewertung der Grundstücke in Deutschland zum 1. Januar 2022.
Neben dem Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG wurde auch das Grundgesetz geändert, um den Bundesländern abweichende Bewertungsverfahren zu ermöglichen. Außerdem wurde die Steuerberatervergütungsverordnung angepasst, um eine neue Wertgebühr einzuführen.
Das BVerfG hat mit Urteil vom 10.04.2018 entschieden, dass bestimmte Vorschriften der Einheitsbewertung in den alten Bundesländern – jedenfalls seit dem 1. Januar 2002 – unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG sind.
Für die bisherige Ermittlung der Einheitswerte wurde in den alten Bundesländern auf Wertverhältnisse zum 1.1.1964 und in den neuen Bundesländern auf Wertverhältnisse zum 01.01.1935 abgestellt. Diese Wertverhältnisse sind stark veraltet und geben nicht mehr die Wertentwicklungen bis heute wieder, was zu starken Ungleichbehandlungen führen kann.
Der Gesetzgeber hatte daher bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung für die Ermittlung der Grundsteuer zu schaffen, wenn die Regelungen zur Einheitsbewertung weiterhin bis zum 31.12.2024 angewendet werden dürften. Die neuen Regelungen wären in diesem Fall ab dem 1.1.2025 anzuwenden.
Hintergrund:
BVerfG Urteil v. 10.04.2018 – 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12
Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) vom 26.11.2019, BGBl. 2019 T 1 Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2019
Reform der Grundsteuer: Zeit zu handeln! – Ablauf der Frist am 31. Januar 2023!
Die Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung im Sinne §§ 149 AO) läuft am 31. Januar 2023 ab.
Reform der Grundsteuer: Was bedeutet das für dich?
Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als „unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung“ in Kraft treten, so verspricht es das Bundesministerium für Finanzen allen Steuerpflichtigen. Ob dies so ist und was die Grundsteuer für dich bedeutet, beleuchten wir in unserer kleinen Artikelserie. Der „alte“ Einheitswert als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer verliert nun also seine Gültigkeit. Millionen privater und gewerblicher Grundstücksbesitzer, ihre Steuerberater sowie Städte und Kommunen sind von der Grundsteuerreform betroffen und erhalten in diesen Tagen Post vom Finanzamt. Da die Grundsteuerreform in vielen Fällen zu Mehrbelastungen führt, lohnt sich die Beauftragung eines Steuerberaters mit der korrekten Feststellung der nun geltenden Grundsteuerwerte.
Reform der Grundsteuer
Was bedeutet die Reform der Grundsteuer für dich? Im Kern wird zum 1. Januar 2025 die neue Grundsteuer als „unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung“ in Kraft treten und der „alte“ Einheitswert als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer seine Gültigkeit verlieren. Die Reform der Grundsteuer soll aufkommensneutral gestaltet sein. Obwohl die Formel für die Berechnung der Grundsteuerwerte mit Grundstückswert x Steuermesszahl x Hebesatz gleichbleibt, führen die mit dem Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG eingeführten neuen Bewertungsmodelle zu einer flächendeckenden Neubewertung der Grundstücke in Deutschland und das bereits zum 01. Januar 2022. Millionen privater und gewerblicher Grundstücksbesitzer, ihre Steuerberater sowie Städte und Kommunen sind von der Reform der Grundsteuer betroffen und erhalten in diesen Tagen Post vom Finanzamt. Ob dies so ist, wie sich die neue Grundsteuer berechnet und was sie für dich bedeutet, beleuchten wir in unserer Artikelserie zur Reform der Grundsteuer.