Steuerberatung 4.0 im Zeichen der Digitalisierung

Steuerberatung 4.0 im Zeichen der Digitalisierung

Eine zukunftsgerichtete Steuerberatung 4.0 im Zeichen der Digitalisierung setzt sich mit den Anforderungen der Industrie 4.0 intensiv auseinander und überlegt zusammen mit ihren Mandanten, wie beide Seiten am ehesten von der Digitalisierung profitieren und ein digitales Mandat vereinbaren könnten.

Geänderte Mandantenerwartung an die  Steuerberatung 4.0

Die  elektronische Rechnungsverarbeitung soll Basis für das moderne Rechnungswesen Ihres Unternehmens sein? Sie möchten darauf vertrauen können, dass Ihre Daten sicher, lean und im Einklang mit den gesetzlichen Compliance-Anforderungen verarbeitet werden? Die Automatisierung der Vorgangsbearbeitung sowie die Vernetzung aller Maschinen, Mitarbeiter und Marktteilnehmer soll Ihnen Einsparpotentiale und Freiräume für die eigene Wertschöpfung bringen?

Steuerberatung 4.0 als Digitalisierungs-Coach

Mit unserer modernen Dienstleistung Steuerberatung 4.0 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) möchten wir einen wertvollen Beitrag zur Digitalisierung auch Ihres Unternehmens leisten. Wir unterstützen Sie dabei, die potentiellen Mehrwerte der 4. industriellen Revolution für sich zu erkennen. Unser Beratungsansatz hilft Ihnen dabei, die Informatisierung aller Lebens- und Arbeitsbereiche für Ihr Unternehmen zu nutzen und das ehrgeizige Ziel einer positiven Unternehmenswertentwicklung zu erreichen.

Hohe Einsparungseffekte dank technischem Fortschritt

Alleine im Rechnungswesen 4.0 schlummern ungeahnte Möglichkeiten: Die elektronische Rechnungsverarbeitung sowie die damit einhergehende elektronische Vorgangsbearbeitung kann dazu beitragen, bis zu 70% der Gesamtkosten einer Verwaltung einzusparen.

Der technische Fortschritt im Bereich kaufmännischer Software trägt entscheidend dazu bei, dass nun auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die hohen Einsparungseffekte des automatischen Rechnungsaustausches für sich nutzen können, was bisher nur großen Unternehmen mit hoher EDV-/IT-Kompetenz vorbehalten war.

Datensicherheit und Compliance

Im Kontext Rechnungswesen 4.0 interessieren aktuell besonders die Vorgaben der GoBD mit ihrer Anforderung an eine interne Verfahrensanweisung sowie an ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) und somit die Erarbeitung von Daten- und Compliancestrategien, die auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten.

Die Erarbeitung einer geänderten Organisationsstruktur mit adäquaten Berechtigungssystemen sowie die Automatisierung der Vorgangsbearbeitung mit e-Akte und e-Archiv, die Regelung wichtiger Vorgaben in einer funktionstüchtigen Geschäftsordnung zur Unterstützung einer zukunftsfähigen Unternehmenskultur mit schlanker, prozessbegleitender, weitestgehend automatisierter Verwaltung und deren digitalen Abbildung ist spannend und fordert neben steuerlichem und betriebswirtschaftlichem Wissen immer auch ein IT-affines, fachübergreifendes Netzwerk.

Man darf getrost davon ausgehen, dass sämtliche kaufmännischen Tätigkeiten – insbesondere der Rechnungs- und Belegaustausch zwischen Unternehmen, aber auch zwischen dem Steuerberater und seinem Mandanten sowie der Finanzverwaltung bereits in sehr naher Zukunft digital und prozessoptimiert organisiert sein werden. Im Jahr 2016 hat sich erstmalig die Gesetzgebung im Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens an den technischen Möglichkeiten orientiert und wir stehen erst am Anfang dieser Entwicklung.

Damoklesschwert Elektronische Betriebsprüfung

So wird auch die Finanzverwaltung immer mehr von der Digitalisierung durchdrungen. Dies wird den Unternehmern und Ihren Steuerberatern spätestens im Jahr 2019 auffallen, wenn die ersten elektronischen Betriebsprüfungen für Zeiträume 2015 bis 2018 anstehen und die Prüfer auf Vorlage der schriftlichen Verfahrensdokumentation bestehen oder die Einhaltung des innerbetriebliches Kontrollsystemes (IKS) hinterfragen. Beides geregelt im BMF-Schreiben vom 14.11.2014 zur GoBD und noch einmal besonders verdeutlicht im Anwendungserlass zur steuerrechtlichen Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 AO.

Ein moderner Steuerberater wird daher künftig von seinen Mandanten immer seltener mit der Erfassung einer Buchführung beauftragt werden. Der Beratungsbedarf der Unternehmen wird allerdings in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Recht sowie Daten- und Prozesssicherheit trotzdem eher zu- als abnehmen.

Denn jede noch so intelligente Softwarelösung setzt spezifisches Wissen und profunde Kenntnis der jeweiligen Geschäftsstrategie voraus und der Unternehmer wird seine betrieblichen Prozesse im Hinblick auf die steigenden Anforderungen an Datensicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinterfragen und anpassen müssen.

Unternehmerische Verantwortung

Für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen einschließlich der eingesetzten Verfahren, ist allein der Steuerpflichtige, also der Unternehmer, verantwortlich. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und technischen Auslagerung von Buchführungs- und Aufzeichnungsaufgaben auf Dritte. Mit „Dritte“ ist hier ein Steuerberater oder Buchführungshelfer – auch in Form eines noch so mordern und gute aufgestellten Rechenzentrums – gemeint.

Der Unternehmer wird auch nicht von seiner Verantwortung entbunden durch Vorlage eines GoBD-Zertifikats seines Anbieters für die Buchhaltungssoftware. Denn auch der Einsatz einer GoBD-zertifizierten Softwarelösung reicht nicht, es sei denn, auch die übrigen im Unternehmen eingesetzten Datenverarbeitenden Systeme sind GoBD-konform organisiert.

Unter „Datenverarbeitungssystem (DV)“ wird die im Unternehmen oder für Unternehmenszwecke zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hard- und Software verstanden, mit denen Daten und Dokumente erfasst, erzeugt, empfangen, über-nommen, verarbeitet, gespeichert oder übermittelt werden. Dazu gehören das Hauptsystem sowie Vor- und Nebensysteme (z. B. Finanzbuchführungssystem, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltungssystem, Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeräte, elektronische Waagen, Material-wirtschaft, Fakturierung, Zeiterfassung, Archivsystem, Dokumenten-Management-System) einschließlich der Schnittstellen zwischen den Systemen. Auf die Bezeichnung des DV-Systems oder auf dessen Größe (z. B. Einsatz von Einzelgeräten oder von Netzwerken) kommt es dabei nicht an.

Unter „Schnittstellen zwischen den Systemen“ ist auch der Austausch von Rechnungen und Belegen zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Steuerberater und Finanzverwaltung gemeint.

Der Teufel steckt zwischen im Detail und hier: Zwischen den Schnittstellen!

Der Unternehmer ist also gut beraten, einen im Bereich Steuern und  Verfahrensrecht, Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Organisation sowie EDV/IT versierten Steuerberater für die Entwicklung und Überwachung einer durchdachten Daten- und Compliancestrategie zu Rate zu ziehen.

Buchhaltung für 5 Euro? … Aber klar!

Gerne mit uns. Denn guter Rat ist teuer und den können Sie sich durch den Einsatz einer guten Softwarelösung für die eigene Belegorganisation dann auch wirklich leisten!

In sozialen Netzen poppen immer häufiger entsprechende Angebote auf; und hinter dem einen oder anderen Post stehen richtig gut gemachte und seriöse Lösungen und waren darauf, von Ihnen genutzt zu werden. Sprechen Sie uns diesbezüglich an, damit Sie ein für Ihre Unternehmensbelange geeignetes Programm finden.