MW Steuerberatung - Essen

Scheitert der Betriebsausgabenabzug an einer handgeschriebenen Bewirtungsrechnung?

Die formalen Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten haben es in sich. Nun hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 08. November 2021 – 16 K 11381/18 (=> NZB eingelegt, BFH-Az.: VI B 3/22) gegen die Finanzverwaltung entschieden, dass eine handgeschriebene Bewirtungsrechnung dem Abzug nicht entgegenstünde, weil dies im Gesetz so nicht geregelt sei.

Wie muss eine Bewirtungsrechnung aussehen?

Welche formalen und inhaltlichen Voraussetzungen muss eine Bewirtungsrechnung erfüllen, damit die Finanzverwaltung die Bewirtungsrechnung zusammen mit einem Bewirtungsbeleg als Nachweis für deine Bewirtungsaufwendungen anerkennt und als Betriebsausgaben zum Abzug zulässt? Das BMF hat mit Schreiben vom 30. Juni 2021 sehr wichtige Informationen zusammengetragen, die du unbedingt kennen solltest.

Wann sind Bewirtungskosten abzugsfähig?

Immer wieder stolpern wir in den Grundaufzeichnungen unserer Mandanten über Restaurantbelege und Quittungen. In diesem Beitrag erkläre ich daher den Begriff der Bewirtungsaufwendungen und grenze ihn zu Aufmerksamkeiten oder Produkt- oder Warenproben ab. Ich erläutere außerdem, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben anerkannt werden kann.

Monatsrückblick Februar 2023: Beharrlichkeit …

Draußen war’s häufig kalt und nass, so dass es mich in diesem Monat sehr häufig zu den Büchern bzw. an den Rechner zog. Zu entdecken gab’s genug: Der Februar startete voller Inspirationen mit dem Cloud-Unternehmertag 2023 in Bonn, verschaffte mir viele neue […]

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) regelt die Meldepflicht von Plattformbetreibern und verbessert den automatischen Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden. Es verstärkt die Mitwirkungsverpflichtung der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen und sanktioniert eine etwaige Mitwirkungsverzögerung.

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