Corona-Schutzschild
Deutschland hat das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Mit dem Corona-Schutzschild stabilisiert die Bundesregierung die Wirtschaft, mobilisiert massive Finanzmittel für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen und stärkt das Gesundheitssystem. Alle Maßnahmen haben ein Ziel: die Gesundheit der Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu stützen und unseren sozialen Zusammenhalt zu bewahren.
Die erste Lesung des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) hat am 15.05.2020 stattgefunden. Das langfristige Ziel formuliert Olaf Scholz wie folgt:
„Wenn die meisten Entscheidungen, die mit dem Lockdown verbunden sind, auslaufen und die Lockerungen ausgeweitet werden, dann muss es auch mit der Konjunktur wieder aufwärts gehen, und wir brauchen ein Konjunkturprogramm.“ (Quelle: Dt. Bundestag vom 15.05.2020, Rede von Olaf Scholz)
An dieser Stelle möchten wir heute einen aktualisierten Überblick über die steuerlichen Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte bieten, die flankiert werden vom Solidarpaket für Kommunen, über das aktuell viel in den Medien berichtet wird, sowie das Milliarden-Hilfsprogramm für alle, das Soforthilfe für viele Kleinstunternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler, Mittelständler, Beschäftigte oder große Betriebe leistet.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html
Ministerpräsident Armin Laschet und der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Prof. Dr. Andreas Pinkwart informierten am 22.05.2020 gemeinsam über Maßnahmen zur Stärkung von Konjunktur und Wachstum in Deutschland und Nordrhein-Westfalen.
https://www.land.nrw/de/media/video/presse-briefing-zum-corona-virus
Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte
Die Coronakrise stellt Deutschland vor beispiellose Herausforderungen. Mit ihrem Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß sorgt die Bundesregierung dafür, die Gesundheit der Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu stützen und unseren sozialen Zusammenhalt zu bewahren.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html
Erstattung und Anpassung von Steuervorauszahlungen
Vorauszahlungen für 2019.
Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie
Stundungen von Steuerzahlungen
können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. § 222 Satz 3 und 4 AO bleibt unberührt. Anträge auf Stundung der nach dem 31. Dezember 2020 fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 betreffen, sind besonders zu begründen. Quelle: BMF vom 19. März 2020 zu Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
(COVID-19/SARS-CoV-2), Nr. 1, Nr. 2.
Erleichterung bei Vollstreckungsmaßnahmen
andere Weise bekannt, dass der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist, soll bis zum 31. Dezember 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern im Sinne der Tz. 1 abgesehen werden. In den betreffenden Fällen sind die im Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Schreibens bis zum 31. Dezember 2020
verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 zu erlassen. Die Finanzämter können den Erlass durch Allgemeinverfügung (§ 118 Satz 2 AO) regeln. Quelle: BMF vom 19. März 2020 zu Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2), Nr. 3.
Verlängerung der Erklärungsfrist für unterjährige Lohnsteueranmeldung
verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und LohnsteuerAnmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die LohnsteuerAnmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate
betragen. Quelle: BMF vom 23. April 2020 zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche LohnsteuerAnmeldungen während der Corona-Krise.
Steuerfreistellungen von Aufstockungen von KUG
Unterstützungsleistungen (Bonus/Prämie) für Beschäftigte
Finanzielle Hilfen zur Abfederung der Coronakrise
Mit Milliarden-Hilfspaketen unterstützt das Bundesfinanzministerium Unternehmen direkt – ob Kleinstunternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler, Mittelständler, Beschäftigte oder große Betriebe. 50 Milliarden Euro Soforthilfen als Zuschüsse für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sowie ein Schutzfonds für größere Unternehmen und Liquiditätshilfen in Form von KfW-Krediten stützen Arbeitsplätze und die Wirtschaft und sorgen dafür, die Realwirtschaft in der Corona-Pandemie zu stabilisieren.
Soforthilfe
Grundsicherung
Kredite
Das KfW-Sonderprogramm 2020 läuft seit 23. März 2020. Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Das bedeutet konkret, dass die Voraussetzungen für die KfW-Kredite massiv gelockert und Konditionen verbessert wurden, um möglichst vielen Unternehmen schnell und wirksam zu helfen. So wurden die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, die sonst bei der Kreditvergabe der KfW gelten, deutlich reduziert.
Die KfW übernimmt den bei weitem größten Teil der Haftung für diese Kredite (80 Prozent bis 90 Prozent). Dafür garantiert der Bund. Das erleichtert Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe. Um eine zügige Auszahlung zu erreichen, wurden Prozesse vereinfacht. Bei Krediten unter 3 Millionen Euro übernimmt die KfW die Risikoprüfung der Hausbanken. Kredite bis 10 Millionen Euro können mit vereinfachter Risikoprüfung vergeben werden.
Die unterschiedlichen Kreditprogramme stellen sicher, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Alter davon profitieren können: Freiberufler, Selbstständige und kleine Unternehmen ebenso wie mittelständische und große Unternehmen.
Die verschiedenen Förderkredite werden von Kreditinstituten an ihre Kunden weitergegeben.
Kreditprogramme für Soloselbständige und Kleinstunternehmen
Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.
Mit einem solchen Kredit können Investitionen oder sogenannte Betriebsmittel finanziert werden. Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören beispielsweise Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume oder Personalkosten.
Für Beschäftigte
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Dieser Schutzfonds richtet sich insbesondere an große Unternehmen und ermöglicht neben den Liquiditätshilfen über KfW-Programme großvolumige Stützungsmaßnahmen. Dazu gehören staatliche Liquiditätsgarantien sowie Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals. Er kann sich an den Unternehmen direkt beteiligen. Der Fonds ergänzt die etablierten Strukturen des bereits in der Finanzkrise geschaffenen Finanzmarktstabilisierungsfonds. Eine effektive – auch parlamentarische – Kontrolle der Verwendung öffentlicher Gelder wird gewährleistet. Bei einer Beteiligung können Stabilisierungsmaßnahmen wie Vergütungsbegrenzungen, Regelungen zu Dividendenausschüttungen, Verwendung aufgenommener Mittel und Eigenmittelausstattungen durchgesetzt werden.
Im Fokus stehen größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, mit der Möglichkeit, auch kleinere Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen und Sektoren zu berücksichtigen. Die unterschiedlichen Angebote schaffen für Unternehmen – je nach Bedarf – mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sieht im Detail folgende Stabilisierungsinstrumente vor, um Tausende von Arbeitsplätzen zu sichern:
Liquiditätsgarantien: Garantierahmen in Höhe von 400 Milliarden Euro, um Liquiditätsengpässen von Unternehmen zu begegnen und ihnen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren.
Kapitalmaßnahmen: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliarden Euro für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen (insbesondere Erwerb von Anteilen oder stillen Beteiligungen, Zeichnung von Genussrechten oder Nachranganleihen).
Refinanzierung: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Ausführung der ihr zugewiesenen Sonderprogramme.
Spezielles Hilfspaket für Start-ups
Aus diesem Grund wurde das bereits bestehende Unterstützungsprogramm der Bundesregierung um ein speziell auf Start-ups zugeschnittenes Maßnahmenpaket im Umfang von 2 Milliarden Euro ergänzt.
Das Maßnahmenpaket umfasst insbesondere folgende Elemente, die schrittweise umgesetzt werden:
Öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene (z.B. KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds, High-Tech Gründerfonds, coparion) werden kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt, die im Rahmen der Ko-Investition zusammen mit privaten Investoren für Finanzierungsrunden von Start-ups eingesetzt werden können.
Die Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) werden perspektivisch mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln in die Lage versetzt, Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen.
Für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine Mittelständler wird die Finanzierung mit Wagniskapital und Eigenkapital-ersetzenden Finanzierungsformen erleichtert.
Parallel zur Umsetzung des Maßnahmenpakets stimmt die Bundesregierung weiter die Ausgestaltung des Zukunftsfonds für Start-ups ab, der mittelfristig den Weg aus der Krise unterstützen soll.
Solidarpakt für Kommunen
Die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2020 zeigen: Städte und Gemeinden müssen in Corona-Zeiten mit erheblichen Mindereinnahmen rechnen. Wir brauchen starke Kommunen, um die Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten und Investitionen wieder hochzufahren. Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb einen Solidarpakt für Städte und Gemeinden vorgeschlagen. Er umfasst zwei Elemente: die Altschuldenhilfe und die Nothilfe zur Kompensation von Gewerbesteuerausfällen.