MW Steuerberatung - Essen

Cyberkriminalität

Außergewöhnliche Belastungen: Was versteht man hierunter?

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen der privaten Lebensführung, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen und mit denen der Steuerpflichtige endgültig belastet bleibt. Zwangsläufigkeit bedeutet, dass sich der Steuerpflichtige diesen Ausgaben aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Das Finanzamt hilft in […]