MW Steuerberatung - Essen

Arbeitslohn

Als Arbeitslohn werden alle Einnahmen behandelt, die einem Arbeitnehmer aus seinem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden (§ 2 LStDV).

Erholung und Sensibilisierung von Mitarbeitern

Erholung und Sensibilisierung von Mitarbeitern ist bestimmt ein wichtiges Anliegen für jeden Arbeitgeber. Jedoch dürfen die Kosten hierfür nicht auf die Steuern zahlende Allgemeinheit abgewälzt werden. Incentive oder betriebliches Interesse? Wohlfühloasen im Betrieb und ergonomisch perfekt ausgestattete Homearbeitsplätze sollen zur Zufriedenheit von […]

Elektro-Fahrräder für Arbeitnehmer

Ein aufmerksamer Arbeitgeber kann Löhne und Gehälter seiner Mitarbeiter attraktiver ausgestalten und so zusätzliche Anreize für eine zufriedene Belegschaft bieten. Die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer ist solch ein interessanter Gehaltsbestandteil und dient in jedem Fall der langfristigen Mitarbeiterbindung.