Steuerklassenwahl 2015

Die Wahl der richtigen Steuerklasse entscheidet darüber, wieviel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber von Ihrem monatlichen Lohn bzw. Gehalt einbehalten und für Sie an das Finanzamt abführen muss und wie viel Geld er Ihnen – nach Abzug Ihres Anteils an den gesetzlichen Sozialabgaben – am Ende eines Monats auszahlen darf. Um verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl zu erleichtern, hat das BMF ein aktualisiertes Merkblatt zur richtigen Steuerklassenwahl herausgegeben. Ehegatten oder Lebenspartner können hier in Tabellen nachsehen, mit welcher Steuerklassenkombination sie die die geringste Lohnsteuer entrichten müssen.

Änderung der Steuerklasse

Für Änderungen der LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ist allein das Finanzamt zuständig. Hierfür gibt es ein Formular, das Sie – eventuell mit unserer Hilfe – ausfüllen und bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen müssen. Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin den Meldebehörden mitgeteilt werden. Die Meldebehörden senden diese Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern. Hierüber erhält der Arbeitgeber im Rahmen seiner Arbeiten zur Erstellung der monatlichen Entgeltabrechnungen eine entsprechende Information zur Veränderung Ihrer Steuerklasse und hat diese bei der Berechnung des Lohnsteuerabzuges zu berücksichtigen.

Unser Kanzlei-Empfehlung

Der jährliche Grundfreibetrag von 8.472 € wird für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner auf 16.944 € verdoppelt. Die Steuerklasse bestimmt nun – vereinfacht gesagt -, bei wem eventuell beide Freibeträge im Vorfeld Berücksichtigung finden. Am Ende des Jahres wird dann im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommensteuerveranlagung überprüft, ob der Lohnsteuerabzug ausgereicht hat, das Einkommen der beiden Partner unter Berücksichtigung des Splittingtarifs richtig zu besteuern oder ob ein anschließender Ausgleich – ähnlich der Abrechnung eines Stromversorgers – vorzunehmen ist.

Für Sie gelesen!

Das Bundesfinanzministerium hat im November 2014 ein aktualisiertes Merkblatt_Steuerklassenwahl_BMF_2015 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, herausgegeben. Die für Sie zusammengestellten Information entstammen den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die wir Ihnen an dieser Stelle und natürlich auch ansonsten ersparen wollen.

Quelle: Einkommensteuergesetz, Abgabenordnung

Bild: Einkommensteuererklärung_Euros_Elster_CD_Fotolia_20637398_S.jpg

Autor: M. Wyrobisch, Mai 2015