Corona-Hilfe: Wirtschaftsstabilitätsfonds und Soforthilfe für alle Unternehmen

Das Bundeskabinett hat 23. März 2020 den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 und den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushalts­plan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020) beschlossen. Die Bundesregierung bringt damit ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte und Unternehmen vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu schützen. Der in der Bankenkrise bewährte Wirtschaftsstabilitätsfonds wird neu aufgelegt und alle Unternehmen erhalten eine Soforthilfe.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-23-pm-nachtragshaushalt.html

Maßnahmen im Einzelnen:

  • Für die Unterstützung von Kleinunternehmern und von „Solo-Selbständigen“ werden 50 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Hierdurch sollen Überbrückungshilfen für „Solo-Selbständige“, Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer geleistet werden, wenn ohne Hilfe eine Existenzgefährdung droht.
  • Darüber hinaus werden zur Existenzsicherung u.a. für „Solo-Selbständige“ die Mittel für das Arbeitslosengeld II sowie für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und die Grundsicherung im Alter um insgesamt rd. 7,7 Mrd. Euro aufgestockt.
  • Um die fortschreitende Ausbreitung des Virus einzudämmen, stellt die Bundesregierung für die zentrale Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, die Förderung der Entwicklung eines Impfstoffs und von Behandlungsmaßnahmen, für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Pandemie, für die Leistung von Hilfen für Deutsche und Unionsbürger im Ausland im Zuge der Corona-Krise sowie zur Information der Bevölkerung 3,5 Mrd. Euro zusätzlich bereit.
  • Um flexibel und kurzfristig auf die weitere Entwicklung der Pandemie und ihrer Folgen reagieren zu können, stellt die Bundesregierung darüber hinaus mit dem Nachtragshaushalt weitere 55 Mrd. Euro bereit, die kurzfristig für weitere Vorhaben zur Pandemiebekämpfung genutzt werden können.
  • Für mögliche Schadensfälle im Gewährleistungs- und Garantiebereich, die insbesondere in Folge der konjunkturellen Verwerfungen auf Grund der Pandemie entstehen können, erhöht die Bundesregierung ihre Vorsorge um rd. 5,9 Mrd. Euro.
  • Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auf die Errichtung eines Schutzschildes für Beschäftigte und Unternehmen verständigt, mit dem u.a. das Kurzarbeitergeld flexibilisiert wird und mit dem die Liquidität für Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen wie die Gewährung von Stundungen sowie durch neue Maßnahmen insbesondere im Bereich der Kreditanstalt für Wiederaufbau und bei den Bürgschaften verbessert werden soll.
  • Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten, indem die nötigen Garantievolumina zur Verfügung gestellt werden. Auch für die auslandsbezogenen Gewährleistungen hat die Bundesregierung entsprechende Vorsorge getroffen. Mit dem Nachtragshaushalt wird der Garantierahmen von rund 465 Mrd. Euro entsprechend um rd. 357 Mrd. Euro auf rd. 822 Mrd. Euro angehoben.

Dank gilt den Beteiligten!

Die Pressekonferenz vom 23.03.2020 können Sie hier noch einmal sehen. Wir hoffen, dass die Maßnahmen greifen und die Bemühungen von Bund und Ländern, aber auch all derer, die jeden Tag unermüdlich, fleißig und mutig im Gesundheitssystem, im Handel, im öffentlichen Verkehr, der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung und im Alltäglichen helfen, unterstützen und Mut zu sprechen, den gewünschten Erfolg erzielen.

Wirtschaftsstabilitätsfonds 2020

Die Bundesregierung hat darüber hinaus einen großvolumigen Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg gebracht: Mit einem Volumen von bis zu 600 Milliarden Euro federt er die ökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen ab, deren Bestand für den Standort Deutschland oder den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung hat. Die Unterstützungsmöglichkeiten des Fonds gelten auch für systemrelevante kleinere Unternehmen und Unternehmen im Bereich kritischer Infrastruktur. Er soll ebenfalls Liquiditätsengpässe beseitigen, die Refinanzierung am Kapitalmarkt unterstützen und vor allem auch die Kapitalbasis von Unternehmen stärken. Der Fonds kann sich auch zeitlich begrenzt direkt an Unternehmen beteiligen. Ziel ist es dabei auch, einen Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen zu verhindern. Die Bundesregierung greift damit auf den SoFFin – den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung – zurück, der in der Finanzkrise bereits funktioniert hat.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ besteht aus

  • 400 Mrd. Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
  • 100 Mrd. Euro für direkte staatliche Beteiligungen
  • 100 Mrd. Euro für Refinanzierung durch die KfW

Soforthilfe für Solo-Selbständige

Besondere Unterstützungsmaßnahmen gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Sie verfügen in der Regel kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Echter Zuschuß: Einmalzahlung für 3 Monate

Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente). Damit sollen insbesondere die wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. Mehr erfahren.

Mietzuschuss für Kleinunternehmer und Soloselbständige

Kleinunternehmer und Soloselbständige verfügen außerdem in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.

Betriebsmittelkomponenten

Gelernt aus der Bankenkrise 2010

Der in der Bankenkrise von 2010 bewährte Wirtschaftsstabilitätsfonds soll neu aufgelegt. Schauen Sie einmal hier, was das Bundesministerium für Finanzen am 25.08.2010 seinerzeit hierzu veröffentlicht hatte. In einem Eckpunktepapier vom 31.03.2010 hatte das Bundeskabinett einen 5-Punkteplan für die Finanzmarktregulierung verabschiedet, der im Laufe des Sommers konkretisiert wurde. Im Nachhinein betrachtet, mag nicht jede Sofortmaßnahme gut erscheinen, aber insgesamt betrachtet, haben die Instrumente gut funktioniert und die Wirtschaft gestärkt.

Quelle: Presseinformationen und Websites vom Bundesministerium für Finanzen und für Energie und Wirtschaft (23.03.2020)