Corona-Hilfe: Finanzverwaltung NRW unterstützt mit Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus

Die Finanzverwaltung unterstützt mit Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus. Sie hat ein Formular für den vereinfachten Antrag auf zinslose Stundung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer veröffentlicht. Außerdem kann die Herabsetzung von Vorauszahlungen und des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mittels dieses vereinfachten Formulars beantragt werden.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus (19.03,2020)

Antrag auf zinslose Stundung der Vorauszahlungen

Wie zuvor bereits berichtet, haben Bund und Länder ein großes Maßnahmenpaket verabredet, dass vor allem die Liquidität der Unternehmen sichern und Insolvenzen aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus vermeiden soll. Die Unternehmen haben nun bis zum nächsten Vorauszahlungstermin am 10. Juni 2020 die Möglichkeit, eine Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen an die neuen Gegebenheiten vorzunehmen. Ob und welche Eile insofern geboten ist, sollte jeder Unternehmer nun mit seinem Steuerberater abstimmen.

Vereinfachtes Verfahren

Schicken Sie den vereinfachten Antrag bitte per Post an Ihr zuständiges Finanzamt oder elektronisch über das jeweilige Kontaktformular. Dieses finden Sie auf der Seite Ihres Finanzamts unter „Kontakt“ oder Sie sprechen Ihren Steuerberater an. Wenn Sie es selbst hochladen, beachten Sie bitte, dass das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Dokument vollständig hochgeladen ist, bevor Sie es absenden.

Herabsetzung der 1/11-Meldung (=
Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer)

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus (19.03.2020)

Auch hier vereinfachter Antrag möglich

Um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten, empfiehlt das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen diesen Unternehmern die Verwendung des bekannten Vordrucks „Antrag auf Dauerfristverlängerung – Anmeldung der Sondervorauszahlung“ (USt 1 H). Der Antrag kann mit ELSTER erstellt und dem Finanzamt übermittelt werden.

Ihr Steuerberater hilft bei allen Anträgen!

Besser ist es jedoch, Sie sprechen uns, als Ihren Steuerberater an. Wir haben Ihre Daten bereits vorliegen hat und können alle Anträge nach Absprache mit Ihnen gerne für Sie ausfüllen, versenden und die Gewährung überwachen.

Corona-Soforthilfe: Wofür darf das Geld ausgegeben werden?

Dieser Fragen gehen wir in einem weiteren Beitrag nach.