Corona-Hilfe für freischaffende KünstlerInnen, freie Lehrer und Dozenten

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Durch die flächendeckende Schließung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie die Absage sämtlicher Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst bis zum Ende der Osterferien, geraten derzeit zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Initiativen und Einrichtungen in große, teilweise sogar existenzbedrohende Finanzprobleme.

Pressemitteilung vom 20.03.2020 Ministerium für Kultur und Wissenschaft

Soforthilfe für KünstlerInnen

Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung eine konkrete Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro beschlossen. Zusätzlich werden die üblichen Regelungen bei Förderverfahren gelockert.

Echter Zuschuss von bis zu 2.000 Euro

Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden.

Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse Voraussetzung

Voraussetzung für die Gewährung der Soforthilfe ist die Mitgliedschaft in der Künstersozialkasse.

Sicherheit für Kultureinrichtungen und -Akteure

Neben der Soforthilfe schaffen Anpassungen in den regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und –akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Die bereits bewilligten bzw. derzeit noch in Prüfung befindlichen Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) im Gesamtvolumen von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen.

Entlastungen für Veranstalter und Einrichtungen

Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden.

Weiterbildung und politische Bildung

Auch im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und politischen Bildung plant die Landesregierung, die bereits bewilligten gesetzlichen Fördermittel in Höhe von ebenfalls rund 120 Millionen Euro fortlaufend und beschleunigt auszuzahlen, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden können. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass die Einrichtungen in akute Liquiditätsprobleme kommen.

Hilfsprogramm für Weiterbildungs-Einrichtungen

Außerdem arbeitet das Ministerium an einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen auszugleichen, die im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung etwa ein Drittel der regelmäßigen Einnahmen ausmachen.

„Weiterbildungseinrichtungen sind Orte der Bildung, der Begegnung und des Austauschs. Mit ihrem breiten Angebot leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zum lebenslangen Lernen und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir werden alles daransetzen, die Einrichtungen zu unterstützen und sie vor einer existenziellen wirtschaftlichen Krise zu bewahren“, sagt Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft.

Pressemitteilung vom 20.03.2020 Ministerium für Kultur und Wissenschaft

Beratungen dauern an

Zur konkreten Ausgestaltung der weiteren finanziellen Unterstützung für die Weiterbildungslandschaft befindet sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft derzeit in Gesprächen innerhalb der Landesregierung und mit den Bezirksregierungen.

NRW ist stark in Weiterbildung

In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 460 Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft. Dazu gehören unter anderem rund 130 kommunal getragene Volkshochschulen, rund 170 Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft, 116 Einrichtungen der Familienbildung und 45 Einrichtungen der politischen Bildung. Sie bieten jährlich circa 250.000 Bildungsveranstaltungen an.

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