Gewerbesteuervorauszahlung
Corona-Hilfe: Finanzverwaltung NRW unterstützt mit Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus
Die Finanzverwaltung unterstützt mit Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus. Sie hat ein Formular für den vereinfachten Antrag auf zinslose Stundung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer veröffentlicht. Außerdem kann die Herabsetzung von Vorauszahlungen und des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mittels dieses vereinfachten Formulars beantragt werden.
Corona-Hilfe für Unternehmen, Handwerker und Gewerbetreibende
Vor diesem Hintergrund können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen (BMF vom 19.03.2020)