Totalüberschuss
Liebhaberei mal anders …
Die Finanzverwaltung greift des öfteren Fälle auf, in denen Steuerpflichtige über Jahre hinweg Verluste erwirtschaften. Möchte der Finanzbeamte der Sache auf den Grund gehen, hinterfragt er die sogenannte Liebhaberei im Rahmen der Veranlagung, will er sich die Prüfung für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten, […]