MW Steuerberatung - Essen

Unfruchtbarkeit

Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen ??

Die persönlichen Lebensumstände einer ungewollt kinderlosen Frau führen zu einer interessanten steuerlichen Würdigung des Lebenssachverhaltes „Erfüllung Kinderwunsch“ durch die Finanzgerichte. Künstliche Befruchtung als Heilbehandlung „Erfüllung Kinderwunsch“? Das angerufende Gerichte stellte fest, dass die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung in Form einer In-vitro-Fertilisation […]