MW Steuerberatung - Essen

Lohnsteuer-Anrufungsauskunft

Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft

Im Jahr 2009 und 2010 hatte der BFH unter Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Erteilung und die Aufhebung, die Rücknahme und der Widerruf einer Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 42e Einkommensteuergesetz (EStG) nicht nur Wissenserklärungen (unverbindliche Rechtsauskünfte) des Betriebsstättenfinanzamts darstellten. Er machte deutlich, dass […]