Corona; Jahresabschluss
Wie funktioniert die Schlussabrechnung über die Corona-Hilfen?
Nachdem nun die tatsächlich realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen für das Jahr 2020 und 2021 bei allen Steuerpflichtigen vorliegen dürften, sind die Antragstellenden zur Einreichung einer Schlussabrechnung über die Corona-Hilfen über einen prüfenden Dritten verpflichtet.