MW Steuerberatung - Essen

Corona; Jahresabschluss

Wie funktioniert die Schlussabrechnung über die Corona-Hilfen?

Nachdem nun die tatsächlich realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen für das Jahr 2020 und 2021 bei allen Steuerpflichtigen vorliegen dürften, sind die Antragstellenden zur Einreichung einer Schlussabrechnung über die Corona-Hilfen über einen prüfenden Dritten verpflichtet.