Aktuelle Fördermittel

Wer Förderkredite, Fördermittel oder Zuschüsse erhalten möchte, muss wissen, dass der Staat nichts verschenkt. Als Antragsteller müssen Sie daher oft bis ins kleinste Detail nachweisen, dass Ihr Vorhaben voraussichtlich tragfähig sein wird. Eine sorgfältige Vorbereitung ist also unabdingbar.

So sollten Sie als Gründer beispielsweise einen Businessplan und als Bestandsunternehmen eine genaue Beschreibung des Vorhabens mit Planwerten und Renditeerwartungen vorlegen können. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Förderkredite, Fördermittel oder Zuschüsse besteht übrigens grundsätzlich nicht.

Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Berater oder der bewilligenden Stelle, etwa der KfW-Mittelstandsbank, auch wenn der eigentliche Antrag am Ende über die Hausbank abgewickelt wird.

Die tatsächliche Zinshöhe für die Förderkredite, Fördermittel oder Zuschüsse hängt vor allem von Ihrer Bonitätseinstufung durch die Bank ab. Daher sollten Unternehmen in Abstimmung mit Ihrer Hausbank immer auch prüfen, wie sie ihr Rating verbessern können. Während der Corona-Krise hat es bei vielen Krediten Anpassungen gegeben, die i. d. R. zu Gunsten der Antragsteller ausfallen.

I. Wichtige Förderprogramme für
Selbständige und kleine Unternehmen

Der Markt für Fördergelder, Förderkredite, Fördermittel oder Zuschüsse und Subventionen ist sehr groß und heterogen: Es gibt z. B. Angebote der EU, der Bundesrepublik, der Bundesländer, einzelner Kommunen und der KfW-Mittelstandsbank. Auch Kombinationen sind möglich. Im Folgenden werden daher ausgewählte gängige Fördermöglichkeiten dargestellt, die vor allem für Selbständige und kleine Betriebe in Betracht kommen. Die Praxis zeigt, dass es aufgrund des relativ geringen Aufwands für kleine Unternehmen günstig ist, sich auf die Angebote des Bundes bzw. der KfW-Bank zu konzentrieren.

1. Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss wird Arbeitslosen gezahlt, die sich hauptberuflich selbständig machen möchten. Der Zuschuss muss vom Empfänger nicht zurückgezahlt werden.

Der Gründungszuschuss kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, und es liegt ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen vor.

Wichtig: Ein direkter „Übergang“ von einer nicht abhängigen Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss der Antragsteller Arbeitslosengeld bezogen haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gewesen sein. Für die Arbeitsagentur hat die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis Vorrang. Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis von sich aus kündigen, erhalten für die Dauer einer dreimonatigen Karenzzeit keine Förderung.

  • Der Antragsteller weist die zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten nach. Bei „begründeten Zweifeln“ kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.
  • Der Antragsteller legt eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle vor, etwa von einer Kammer, einem Verband, einer Bank oder einem Berater.

Der Gründungszuschuss wird in 2 Phasen gezahlt: Zunächst erhält man 6 Monate lang einen Zuschuss, der sich an der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes ausrichtet, zuzüglich monatlich 300 € für die soziale Absicherung. Nach Ablauf der 6 Monate kann für weitere 9 Monate ein Betrag in Höhe von je 300 € gezahlt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit sowie hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachgewiesen werden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss; die Bewilligung liegt im Ermessen der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Der Zuschuss ist steuerfrei. Eine erneute Förderung innerhalb von 2 Jahren ist möglich.

DOWNLOAD-TIPP
Mehr Informationen zum Gründungszuschuss der Arbeitsagentur finden Sie z. B. unter Existenzgründung und Gründungszuschuss – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

2. ERP-Gründerkredit – StartGeld

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird Gründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen gezahlt, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Die Kredite werden für Investitionen und Betriebsmittel im Inland gewährt, etwa für den Kauf von Gebäuden, Grundstücken, Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auch die Erstausstattung, die langfristig notwendige Aufstockung des Material- oder Warenlagers sowie der Kauf von Betriebsmitteln sind förderfähig.

Finanzinvestitionen, ebenso wie Sanierungsfälle, Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Firmen, deren Tätigkeiten der COSME-Garantie (u. a. Waffenproduktion, Tabak, Spirituosen), nicht entsprechen, werden nicht gefördert.

Der Förderbetrag beläuft sich auf einen Betrag von maximal 125.000 €. Der Betriebsmittelanteil darf höchstens 50.000 € betragen. Wird beim ersten Antrag nicht der gesamte Betrag benötigt, ist ein zweiter Antrag möglich, bis der Höchstbetrag ausgeschöpft ist. Gefördert werden auch erneute Gründungen, soweit aus vorherigen Tätigkeiten keine Verbindlichkeiten mehr bestehen. Es ist kein Eigenkapital notwendig.

Wichtig: Gründen mehrere Personen im Team, kann für das gleiche Vorhaben jeder Gründer den Höchstbetrag beantragen. Gefördert werden auch Nebenerwerbsgründungen, wenn diese mittelfristig zum Haupterwerb führen sollen.

Die Laufzeit der Förderung beträgt 5 oder 10 Jahre, mit je 1 bzw. 2 tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich.

Die Auszahlung beträgt 100 %.

Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Kredit kann innerhalb von 9 Monaten nach Zusage abgerufen werden. Es wird eine Bereitstellungsprovision berechnet.

Die Zinshöhe (jeweils effektiv) richtet sich nach den Bedingungen an den Kapitalmärkten, derzeit ab 1,21 %. Der Zinssatz gilt für die gesamte Laufzeit.

Das Förderprogramm ERP-Gründerkredit – StartGeld ist für die (Haus-)Bank zu 80 % haftungsbefreit. Daher sind i. d. R. nur in geringem Umfang Sicherheiten zu stellen.

PRAXISHINWEIS
Der Anträge sind stets vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Die Programmnummer ist die 067. Die Antragsformulare liegen der Bank vor oder können bei der KfW online abgerufen werden Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich, wohl aber mit dem Gründercoaching Deutschland.

3. ERP-Gründerkredit – Universell

Im Unterschied zum ERP-Gründerkredit – StartGeld werden im ERP-Gründerkredit – Universell Freiberufler, KMU und mittelgroße Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, 50 Mio. € Jahresumsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme gefördert. Außerdem werden bei Auslandsaktivitäten die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten gefördert. Freiberufler und Unternehmen dürfen höchstens 5 Jahre am Markt aktiv sein. Die Ausschlüsse sind die gleichen wie beim StartGeld.

Der Förderbetrag beläuft sich auf bis zu 25 Mio. € je Vorhaben. Die Laufzeiten betragen für Betriebsmittel bis 5, für Investitionen 5, 10 oder 20 Jahre, wobei 1, 2 bzw. 3 Jahre tilgungsfrei sind. Die Mindestlaufzeiten betragen 2 Jahre.

Die Zinshöhe (effektiv) richtet sich nach den Bedingungen an den Kapitalmärkten; die Bonität des Kunden wird berücksichtigt. Der Zinssatz ist für 10 Jahre fest, danach gelten die jeweils aktuellen Zinssätze, derzeit ab 1,00 %.

Es müssen bankübliche Sicherheiten in Rücksprache mit der Hausbank gestellt werden. Eine Haftungsfreistellung der Bank für Investitionsfinanzierungen ist bis 90 % möglich. Die Tilgung erfolgt monatlich.

Die Auszahlung beträgt 100 % vorzeitige Rückzahlungen sind gegen Zahlung einer Entschädigung möglich. Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden. Es wird eine Bereitstellungsprovision berechnet.

Eine Kombination mit anderen KfW-Krediten außer dem StartGeld und anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen ist möglich. Programmnummern: 073-076.

Die Bedingungen wurden aufgrund der Corona-Krise teilweise angepasst, z. B. in Bezug auf Zinsen und Haftungsfreistellung der Hausbank.

4. KfW-Unternehmerkredit

Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an Freiberufler und mittelständische Betriebe aller Größen im In- und Ausland, die mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind. Größere mittelständische Betriebe werden gefördert, wenn der Gruppenumsatz 500 Mio. € nicht überschreitet. Eine Unterschreitung der 5-Jahres-Frist ist ausnahmsweise möglich, wenn eine Förderung im ERP-Gründerkredit – Universell nicht in Betracht kommt. Privatpersonen werden nur gefördert, wenn sie Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.

Die Kredite werden im Kern für Investitionen und Betriebsmittel gewährt, außerdem für Betriebsübernahmen oder für den Erwerb einer tätigen Beteiligung, Messe und Warenlagerfinanzierung sowie für Beratungsdienstleistungen. Bei vermieteten Immobilien, Leasing und Auslandsvorhaben gelten Besonderheiten. Auch Auslandsfinanzierungen werden gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen sind u. a. Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten, Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen, Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien, Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.

Der Förderbetrag für den Fremdkapitalanteil beläuft sich auf maximal 100 Mio. € pro Vorhaben; es kann bis zu 100 % der beantragten Summe finanziert werden.

Bei der Laufzeit gibt es verschiedene Varianten von 2 bis 20 Jahren. Je nach Laufzeit sind i. d. R. 2 Jahre tilgungsfrei. Tilgungen erfolgen pro Quartal; bei zwei Jahren Laufzeit endfällig.

Vorzeitige Rückzahlungen sind möglich, es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

Der Zinssatz (effektiv) richtet sich nach der Bonität des Unternehmens, den Sicherheiten und der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Welche Sicherheiten gestellt werden sollen, muss mit der Hausbank vereinbart werden. Die Zinssätze beginnen bei 1,00 %.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.

Bei Investitionsfinanzierung ist eine Haftungsfreistellung von 90 % möglich, KMU können auch bei der Betriebsmittelfinanzierung zu 50 % freigestellt werden. Die Bedingungen wurden aufgrund der Corona-Krise teilweise angepasst, z. B. in Bezug auf Zinsen und Haftungsfreistellung der Hausbank (siehe auch Schnellkredit).

PRAXISHINWEIS
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Die Programmnummern sind 037 und 047. Die Antragsformulare liegen der Bank vor oder können bei der KfW online abgerufen werden Eine Kombination mit anderen, nicht haftungsfreigestellten, Förderkrediten der KfW ist möglich.

5. ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Mit dem Förderprogramm haben KMU die Möglichkeit, die Digitalisierung von Produkten oder Prozessen leichter zu realisieren. Auch Investitionsvorhaben, bei denen Produkte oder Leistungen neu entwickelt oder substanziell verbessert werden, können gefördert werden.

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von nicht mehr als 500 Mio. € und Selbständige, die mindestens zwei Jahre am Markt aktiv sind. Kriterien für die Förderung sind u. a. die Entwicklung neuer oder substanziell verbesserter Produkte oder Verfahren sowie beim Innovationskredit z. B. ein Wachstum von mehr als 20 % in den letzten drei Jahren. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens i. H. von 25.000 € bis 25 Mio. € je Vorhaben. Die Zinssätze richten sich nach der Situation des Antragstellers und beginnen bei 1,00 %. Zudem gibt es einen nicht rückzahlbaren Förderzuschuss i. H. von 3 %. Es werden 100 % des Kredites ausgezahlt; die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Es ist keine vorzeitige Tilgung möglich. Die Bank kann zu 70 % von der Haftung befreit werden. Programmnummern: 380, 390, 391.

DOWNLOAD-TIPP
Die jeweils aktuellen Konditionen zu allen Programmen können unter https://bit.ly/3tSnOZY abgerufen werden.

Exkurs: Corona-Hilfe – KfW-Schnellkredit

In der Corona-Krise fördert die KfW mit dem neuen Schnellkredit Unternehmen und Selbständige, die durch die Krise in eine Schieflage geraten sind, die mehr als 10 Mitarbeiter haben und die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. In der Summe der Jahre 2017 – 2019 bzw. im Jahr 2019 muss ein Gewinn erreicht worden sein. Der Kredit hat eine Laufzeit von 10 Jahren und bis zu 2 beitragsfreie Jahre. Die Zinsen betragen 3 % pro Jahr und die KfW übernimmt 100 % des Ausfallrisikos und es erfolgte keine Risikoprüfung. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass der Kredit, für den auch das Hausbankprinzip gilt, schnell und unbürokratisch gezahlt werden kann. Umschuldungen oder Verlängerungen bestehender Finanzierungen werden nicht unterstützt. Es können Kredite bis 800.000 € aufgenommen werden. Anträge sind aktuell noch bis Ende Juni 2021 möglich. Weitere Informationen unter https://bit.ly/2OnKa5e

II. Beratungskostenzuschüsse

Auch für die Unterstützung von Firmen bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen gibt es zahlreiche Förderprogramme (siehe Kap. III). Dabei übernehmen verschiedene Anbieter einen Teil der Kosten für die Beratungen. Das Besondere: Die Zuschüsse müssen vom Unternehmer in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

III. Ausgewählte Förderprogramme im Überblick

Gründungszuschuss

Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Der Zuschuss wird 6 Monate in Höhe des zuletzt erhaltenen ALG I plus 300 € zur sozialen Absicherung gezahlt. In den folgenden 9 Monaten kann außerdem die Sozialkomponente ausgezahlt werden, wenn der Firmenstart erfolgt ist. Es muss ein Restanspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld bestehen. Ein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss besteht nicht! Eine erneute Förderung innerhalb von 2 Jahren ist möglich.

ERP-Gründerkredit – Startgeld

Fördergeld für Gründer, Freiberufler, KMU, die nicht länger als 5 Jahre am Markt sind. Die KfW Bank übernimmt bis zu 80 % des Risikos für einen Bankkredit in Höhe von max. 100.000 €. Laufzeiten: 5 oder 10 Jahre mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1 oder 2 Jahren. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich (gegen Vorfälligkeitsentschädigung). Programmnr. 067.

ERP-Gründerkredit – Universell

Fördergelder für Gründer, Freiberufler und KMU, die noch nicht länger als 5 Jahre am Markt sind. Der Förderbetrag beträgt bis zu 25 Mio. € je Vorhaben. Die Laufzeiten betragen 5, 10 und 20 Jahre mit i. d. R. 2 tilgungsfreien Jahren. Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Für Investitionsfinanzierungen ist eine Haftungsfreistellung der Bank bis 90 % möglich. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich; es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Programmnr. 073/074/075/076.

KfW-Unternehmerkredit

Für Freiberufler und KMU, die mind. 5 Jahre am Markt aktiv sind. Natürliche Personen nur, wenn sie Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Förderung von in- und ausländische Vorhaben. Förderhöhe max. 100 Mio. € je Vorhaben, Laufzeiten 2, 5, 10 und 20 Jahre. Zinsen sind für die ersten 10 Jahre fest. Eine vorzeitige Rückzahlung gegen Entschädigung ist möglich, bankübliche Sicherheiten, Haftungsfreistellung der Bank zu 90 % möglich. Beim neuen Schnellkredit ist die Bank vollständig von der Haftung befreit, die Zinsen belaufen sich generell auf 3 %. Antragstellungen sind aktuell bis Ende Juni 2021 möglich. Programmnr. 037/047.

ERP-Kapital für Gründung

Gründer mit weniger als 3 Jahren Selbständigkeit und Firmenchefs kleiner Unternehmen erhalten Nachrangdarlehen von maximal 500.000 € über 15 Jahre. Voraussetzung ist, dass sie sich mit 15 % (alte BL) bzw. 10 % (neue BL und Berlin) an den förderfähigen Kosten beteiligen. Rückzahlungsbeginn nach 7 Jahren. Auszahlung: 100 %. Zinssatz aktuell ab 2,82 %, unabh. von Sicherheiten und Risikobewertung. Banken sind zu 100 % von der Haftung befreit. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Programmnr. 058.

Mikrokredite/ Mikrodarlehen

Gründer und kleine Unternehmen können zwischen 1.000 € und 25.000 € Mikrokredite beantragen. Erstkredite dürfen nicht höher als 10.000 € ausfallen. Laufzeit bis 4 Jahre. Monatliche Tilgungen oder endfällig, kostenlose Sondertilgungen jederzeit möglich. Haftung durch den Kreditnehmer, bankübliche Sicherheiten, bevorzugt Bürgen aus dem privaten Umfeld. Zinsen aktuell etwa 7,9 % effektiv zzgl. 100 € Gebühr pro Kredit, keine weiteren Kosten. Mehr z. B.: Mikrokredit (KfW).

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Programm speziell zur Förderung innovativer Unternehmen und Selbständiger, die mindestens zwei Jahre am Markt aktiv sind. Es werden z. B. Projekte zur Digitalisierung von Verfahren oder Entwicklung von Produktneuheiten gefördert. Beim Innovationskredit müssen Unternehmen in den letzten 3 Jahren ein Wachstum von mehr als 20 % bei Umsatz oder Mitarbeiterzahl vorweisen. Die Zinssätze beginnen bei 1 %, die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Zudem gibt es einen nicht rückzahlbaren Förderzuschuss i. H. von 3 %. Seit Juli 2019 können auch Gründer und junge Unternehmen, die weniger als zwei Jahre am Markt aktiv sind, den Kredit nutzen. Die Auszahlung beläuft sich auf 100 %. Programmnr. 380, 390, 391. Mehr u. a. unter Förderkredite für Innovation und Digitalisierung (KfW).

Ausgewählte Beratungskostenzuschüsse

BAFA

Unter der Bezeichnung „Förderung unternehmerischen Know-hows“ hat das BMWi mehrere Programme, wie das Gründer-Coaching Deutschland oder die Turn Around Beratung, Anfang 2016 zusammengefasst. Abgewickelt wird das Verfahren vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Antragsberechtigt sind KMU und Freiberufler, die die Voraussetzungen der EU erfüllen. Die Überprüfung der Voraussetzungen kann z. B. unter Unternehmensberatung ab 2021 erhalten. Die Förderbeträge liegen je nach Programm, Bundesländern und Bedingungen der Unternehmen (junge Unternehmen – ehemals Gründercoaching Deutschland –, Bestandsunternehmen ab Beginn des 3. Geschäftsjahres oder Unternehmen in Schwierigkeiten – ehemals Turn Around Beratung) ab 1.500 €.

Die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-Hows wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 um zwei Jahre verlängert.

Unternehmenswert Mensch

Zielgruppe sind KMU mit Sitz in Deutschland, die mehr als 2 Jahre am Markt aktiv sind und mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter haben. Der Umsatz darf 50 Mio. € nicht überschreiten, die Bilanzsumme muss unter 43 Mio. € liegen und der Betrieb darf nicht mehr als 249 Mitarbeiter haben. Unterstützt werden vor allem Beratungen, die das Ziel haben, Verbesserungen im personellen Bereich zu realisieren. Die Förderbeträge belaufen sich auf maximal 1.000 € für höchstens 10 Tage. Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern erhalten i. d. R. höhere Zuschüsse. Die Erstberatung ist kostenlos. Es gibt Unterschiede je nach Bundesland. Die Finanzierung des Programms erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Laufzeit des Programms wurde bis Juni 2022 verlängert. Unternehmen, die von Corona betroffen sind, sollten sich vor Umsetzung der Prozessberatung zwingend mit ihrer Erstberatungsstelle austauschen, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden. Informationen finden Sie unter UnternehmensWert: Mensch (BMAS).

Unternehmenswert: Mensch plus

Programm zur gezielten Förderung von KMU, um die digitale Transformation zu gestalten. Es werden Beratungen unterstützt, die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse im Zusammenhang mit der digitalen Veränderung fördern. Gefördert werden maximal 12 Beratertage; die Förderquote beträgt maximal 80 %. Das Programm wurde bis Juni 2022 verlängert. Weitere Informationen unter UnternehmensWert: Mensch plus (BMAS).

Go Innovativ

Für gewerbliche Unternehmen auch aus dem Handwerk mit Standort in Deutschland, die seit mindestens 1 Jahr am Markt aktiv sind, maximal 100 Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz und Bilanzsumme 20 Mio. € nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Innovationsberatung, die in 3 Teile untergliedert ist (bis 10 Tage Potenzialanalyse, 25 Tage Realisierungskonzept und 15 Tage Projektmanagement). Die maximalen Tageswerte unterscheiden sich je nach Stufe und reichen von 5.500 € bis knapp 14.000 €. Kontakt u. a.: Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt e.V. DLR Projektträger, Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn, Tel. 0228-3821-1267, Mehr: Innovation – Beratung – Förderung (BMWI).

Zentrales Innovationsproramm Mittelstand (ZIM)

Für kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, die technologisch innovative Produkte und Verfahren entwickeln und die die KMU-Schwellenwerte der EU erfüllen. KMU sollen außerdem bei ihrer Internationalisierung unterstützt werden. Es werden Einzel- und Kooperationsprojekte gefördert, z. B. F&E-Projekte, Leistungen zur Einführung der Ergebnisse am Markt oder Projekte, an denen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sind. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden zwischen 25 % und 45 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Die Fördersummen betragen bis 550.000 € je Projekt bei Unternehmen bzw. bis 220.000 € für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt. Bei internationalen Kooperationsnetzwerken geht die Förderung bis 450.000 €. Mehr: Impulse für Innovation (BMWI) oder unter .Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).

Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk

Das BMWi fördert den Erhalt und den Ausbau des Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerkes der Handwerksorganisationen sowie Qualifizierungsmaßnahmen der Stelleninhaber des Netzwerks mit drei neuen Modulen: 1) Betriebsberatungsstellen zur Beratung von Betrieben und Gründern zur Unternehmensführung und strategischen Weiterführung, 2) Beauftragte für Innovationen und Technologie zur Förderung der Innovationsbereitschaft und 3) gewerbespezifische Informationstransferstellen zur technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildung. Handwerkern stehen kostenfreie und neutrale Angebote zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind KMU und natürliche Personen vor Gründung oder Übernahme mit Sitz in Deutschland. Es werden Zuschüsse bis 30.000 € gezahlt. Je Stelleninhaber kann zudem ein Weiterbildungszuschuss von 100 € pro Jahr gewährt werden. Das Programm läuft voraussichtlich bis Ende März 2022. Mehr Infos z. B. bei den HWK, Fachverbänden oder unter Know-how-Transfer im Handwerk (NRW.Bank) Mehr Informationen auch unter: Beratungs- und Informationssystem für Technologietransfer im Handwerk (ZDH).

Hinweis: Alle Informationen und Angaben in diesem Artikel haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen; Quelle: NWB_MM_Dok.KAAAD-44433, Stand 15.01.2021