Corona: Soforthilfe und Steuererleichterungen in NRW

Land und Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen haben wie angekündigt Anträge auf Steuererleichterungen und Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbständige für die Wirtschaft veröffentlicht.

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus. Für Anträge steht ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.

Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Um eine Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen zu beantragen, finden Sie hier eine Anleitung.

Fristverlängerung

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Fristverlängerungzu beantragen für

  • die Fristverlängerung zur Abgabe der Jahressteuererklärung,
  • die Fristverlängerung für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen,
  • den Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung

zu beantragen.

Corona-Hilfe für Kleine und Solo-Unternehmer

Solo-Unternehmern, Unternehmen bis 5 Mitarbeitern/ 10 Mitarbeitern/ 50 Mitarbeitern können Soforthilfe-Maßnahmen beantragen. Zuständig ist dafür das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. Auf www.wirtschaft.nrw/corona finden Sie das digitale Antragsformular und weiterführende Informationen.

Zusätzlich finden Sie auf www.wirtschaft.nrw/corona alle Informationen und hilfreiche Links zu den Themen

  • Liquiditätssicherung (Finanzierung)
  • Kurzarbeitergeld
  • Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten
  • Überblick über diverse Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten der Partner in Nordrhein-Westfalen
  • Finanzierung von Investitionen und Innovationen

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/soforthilfen-uer-kleinunternehmen-nordrhein-westfalen-ergaenzt-zuschuesse-des

Corona-Hilfe für Künstler und Kreative

Auch die Kreativwirtschaft kann von der Soforthilfe und den Steuererleichterungen wie auch von allen anderen Maßnahmen profitieren.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438