Gestalten Sie mit uns Ihre Zukunft
im Einklang mit Ihren Lebenszielen: Wir begrüßen Sie herzlich und freuen uns über Ihr Interesse an unserer Steuerberatung für anspruchsvolle Privatpersonen und Unternehmer.
Unter vorausschauender Steuerberatung verstehen wir nicht (nur) die Aufbereitung der Zahlen der Vergangenheit für das Finanzamt, sondern darüber hinaus wollen wir Ihnen wertvolle Instrumente zur zukunftsorientierten Entscheidungsfindung an die Hand reichen.
Nutzen Sie den Vorteil erprobter Leistungsangebote und profitieren Sie von unserem aktuellen Wissen, der langjährigen Erfahrung und der Kreativität, die wir mit Engagement und Einfühlungsvermögen in unsere steuergestaltende Beratung einfließen lassen. Wir geben unser Bestes, damit Sie Ihre Ziele ohne Umwege verwirklichen.
Damit die Chemie stimmt, klären wir in einem ersten Gespräch die wechselseitigen Vorstellungen eines Mandats und schaffen so von Anfang an Transparenz über unsere Leistungen und deren Honorierung.
Der Bundesrat hat am 12.05.2017 beschlossen, die Entschließung zur Abschaffung der Abgeltungsteuer nicht zu fassen. Hintergrund: Das Land Brandenburg hatte im vergangenen Jahr eine Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer gestartet. Nachdem der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates der Entschließung zunächst zugestimmt hatten, wurde die Entschließung nun doch nicht gefasst. Es bleibt nun abzuwarten, ob u nd wann das Thema erneut verhandelt wird. Quelle: BR-Drucks 376/17, NWB-Online vom 18.05.2017
Das BMF hat zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung Stellung genommen. Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass die Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt grundsätzlich nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Die Einbauküche ist ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren, deren