Was versteht man unter Vorsorgeaufwendungen?
Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen bestimmte Versicherungsbeiträge, die im Rahmen von Höchstbeträgen steuerlich abzugsfähig sind. Dafür werden die Vorsorgeaufwendungen in zwei Gruppen eingeteilt. Die erste Gruppe (Basisversorgung im Alter) umfasst folgende Aufwendungen: Beiträge zu den gesetzlichen (inländischen und ausländischen) Rentenversicherungen oder landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen mit vergleichbaren Leistungen; die Beiträge an die Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister gehören nicht hierzu, Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Riester- oder