Erstberatungsgespräch

Ein erstes – kostenloses – Telefonat oder Gespräch in unserer Kanzlei ist dazu bestimmt, die Kanzlei mit ihrem Beratungsangebot kennen zu lernen und das eigene Anliegen zu erläutern. Es findet in der Regel keine Beratung statt. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird eine – kostenpflichtige – Erstberatung erbracht, um z.B. einen Verzugsschaden in zeitkritischen steuerlichen Angelegenheiten zu vermeiden. Eine ausführliche und kostenpflichtige Beratung erfolgt daher erst im Anschluss an eine einvernehmliche Mandatsklärung sowie nach Unterzeichnung eines Steuerberatungsvertrages.

Hier erfahren Sie, wie wir ein Mandat führen
Was sollten Sie zu Ihrem ersten Gespräch mitbringen?

Ein erstes Gespräch ist ein guter Start für eine erfolgversprechende Zusammenarbeit. Wir nehmen uns Zeit, Sie kennen zu lernen und freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Daher bitten wir Sie zunächst, Ihre Lebensumstände, Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen und den genauen Sachverhalt, der Sie zu uns führt, näher zu beschreiben. Hilfreich ist es daher in jedem Fall, wenn Sie als Verbraucher oder Privatperson die Einkommensteuerbescheide der letzten drei Kalenderjahre und vielleicht sogar eine grobe Vermögensübersicht zu unserem ersten Gespräch mitbringen. Wenn Sie als Unternehmer zu uns kommen, möchten wir Sie bitten, die letzten drei Jahresabschlüsse und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mitzubringen. Sollten Sie Existenzgründer sein und noch am Anfang Ihrer Selbständigkeit stehen, bringen Sie bitte eine kurze schriftliche Darstellung Ihrer Gründungsidee oder Ihren Businessplan mit Umsatzplanung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit.

Wichtige Unterscheidung zwischen Verbraucher und Unternehmer

Der Gesetzgeber schützt den Verbraucher vor unbedachten Handlungen, weil er annimmt, dass er in geschäftlichen Angelegenheiten weniger geübt ist als ein Unternehmer. Als Verbraucher werden Privatpersonen angesehen, die sich mit ihren privaten steuerlichen oder vermögenssteuerrechtlichen Angelegenheiten an uns wenden. Als Unternehmer gelten Personen, die einer freiberuflichen, selbständigen, gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen und in diesem Zusammenhang steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Rat in Anspruch nehmen möchten.

Wichtige Aufklärung zu den Gebühren einer Erstberatung für Verbraucher

Im Falle einer erforderlichen Erstberatung, erheben wir bei Verbrauchern eine Erstberatungsgebühr von 175 Euro. Diese Gebühr versteht sich inclusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19% und fällt unabhängig davon an, ob es anschließend zum Abschluss eines Steuerberatungsvertrages kommt oder nicht. Sofern es im Anschluss an das Erstberatungsgespräch zur weiteren Beauftragung kommt, wird die Erstberatungsgebühr auf eine im Zusammenhang mit der Erstberatung stehende gebührenpflichtige Tätigkeit angerechnet.

Wichtige Aufklärung zu den Gebühren einer Erstberatung für Existenzgründer

Im Falle einer erforderlichen Erstberatung, erheben wir bei Existenzgründern eine Erstberatungsgebühr von 200 Euro. Diese Gebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19% und fällt unabhängig davon an, ob es anschließend zu dem Abschluss eines Steuerberatungsvertrages kommt oder nicht. Sofern es im Anschluss an das Erstberatungsgespräch zur weiteren Beauftragung kommt, wird die Erstberatungsgebühr auf eine im Zusammenhang mit der Erstberatung stehende gebührenpflichtige Tätigkeit angerechnet.

Wichtige Aufklärung zu den Gebühren einer Erstberatung für Unternehmer

Im Falle einer erforderlichen Erstberatung, erheben wir bei Unternehmern eine Erstberatungsgebühr von 350 Euro. Diese Gebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19% und fällt unabhängig davon an, ob es anschließend zu dem Abschluss eines Steuerberatungsvertrages kommt oder nicht. Sofern es im Anschluss an das Erstberatungsgespräch zur weiteren Beauftragung kommt, wird die Erstberatungsgebühr auf eine im Zusammenhang mit der Erstberatung stehende gebührenpflichtige Tätigkeit angerechnet.

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